Biodiversität und Politik: Was Du unbedingt wissen musst.
Die globale Bühne: Internationale Abkommen für die Artenvielfalt
Ab den 1970er Jahren wurden auf internationaler Ebene mehrere richtungsweisende Abkommen zum Schutz der Biodiversität verabschiedet. Diese bedeutenden Vereinbarungen haben wesentlich dazu beigetragen, die Vielfalt der Pflanzen- und Tierwelt weltweit zu bewahren und nachhaltige Nutzungskonzepte zu fördern.
Die positiven Effekte dieser Entscheidungen sind heute bereits deutlich sichtbar und zeigen, wie wichtig internationale Zusammenarbeit für den Erhalt unserer natürlichen Lebensgrundlagen ist.
Übereinkommen über die biologische Vielfalt (Convention on Biological Diversity, CBD)
Dieses rechtsverbindliche Abkommen ist das weltweit umfassendste Abkommen zum Schutz der Natur und der Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen des Menschen.
Die drei Ziele des Übereinkommens sind,
(1) die Erhaltung der biologischen Vielfalt,
(2) die nachhaltige Nutzung ihrer Bestandteile und
(3) die gerechte Aufteilung der aus der Nutzung der genetischen Ressourcen resultierenden Vorteile.
Alle zwei Jahre treffen sich die Vertragsstaaten der CBD zur Weltnaturkonferenz, um den Stand der Umsetzung zu diskutieren und dem Prozess neue Impulse zu verleihen.
Das Cartagena Protokoll
Das Protokoll über die biologische Sicherheit ist ein Zusatzabkommen zur CBD. Es legt erstmals völkerrechtlich verbindliche Regeln für den grenzüberschreitenden Transport, die Handhabung und den Umgang mit gentechnisch veränderten Organismen fest.
Ziel ist es, hohe internationale Sicherheitsstandards zu schaffen, um mögliche Risiken für die biologische Vielfalt durch den Import, Export oder die Freisetzung von gentechnisch veränderten Organismen zu vermeiden. Das Protokoll betont das Vorsorgeprinzip und soll insbesondere auch die genetischen Ressourcen und die menschliche Gesundheit schützen.
Nagoya-Protokoll
Das internationale Abkommen regelt den Zugang zu genetischen Ressourcen sowie die gerechte Aufteilung der Vorteile aus deren Nutzung. Es soll Biopiraterie verhindern, indem es festlegt, dass Herkunftsländer die Kontrolle über ihre Ressourcen behalten. Nutzer aus Wissenschaft oder Industrie benötigen eine vorherige Zustimmung, bevor sie diese nutzen dürfen. Gewinne, etwa aus der Entwicklung neuer Medikamente, sind gerecht mit dem Ursprungsland zu teilen. Auch das traditionelle Wissen indigener Gemeinschaften wird geachtet und einbezogen.
Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung
Die Agenda 2030 der Vereinten Nationen ist ein Aktionsplan für nachhaltige Entwicklung. Ein zentraler Aspekt ist der Schutz der Biodiversität, also der Vielfalt von Tieren, Pflanzen und Ökosystemen.
Besonders in Ziel 14 (Leben unter Wasser) und Ziel 15 (Leben an Land) wird gefordert, Meere, Wälder und Böden nachhaltig zu nutzen und zu schützen. Die Agenda betont, dass die biologische Vielfalt die Grundlage für saubere Luft, fruchtbare Böden, Nahrung und ein stabiles Klima ist – und somit unentbehrlich für das Leben auf der Erde und für zukünftige Generationen.
Kunming-Montreal Global Biodiversity Framework
Dieses Abkommen setzt sich 23 ambitionierte Ziele zur Bekämpfung des weltweiten Biodiversitätsverlusts bis 2030. Zentral ist das Ziel, mindestens 30 % der Land- und Meeresflächen zu schützen und 30 % der geschädigten Ökosysteme wiederherzustellen („30-by-30“-Ziel). Zudem sollen Umweltverschmutzung, invasive Arten und schädliche Subventionen deutlich reduziert werden.
Infobox: IPBES (Biodiversitätsrat)
Der IPBES (kurz für „Intergovernmental Science-Policy Platform on Biodiversity and Ecosystem Services“) ist der internationale Biodiversitätsrat. Gegründet wurde IPBES im Jahr 2012 mit dem Ziel, wissenschaftliche Erkenntnisse über Biodiversität und Ökosystemleistungen systematisch zu sammeln, zu bewerten und der Politik zugänglich zu machen.
Ähnlich wie der Weltklimarat (IPCC) für das Klima unterstützt IPBES Entscheidungsträger weltweit dabei, fundierte Maßnahmen zum Schutz der biologischen Vielfalt und der Ökosysteme zu treffen. Der Rat stellt Berichte bereit, die das Wissen über den Zustand der Natur, die Ursachen von Verlusten sowie die sozialen und wirtschaftlichen Folgen bündeln und Handlungsoptionen aufzeigen.
Weitere internationale Abkommen
Übereinkommen zur Regelung des Walfangs (1946)
setzt internationale Regeln und Schutzmaßnahmen für die nachhaltige Bewirtschaftung und den Schutz der Walpopulationen fest.
Ramsar-Konvention (1971)
schützt weltweit Feuchtgebiete von internationaler Bedeutung, um deren Erhalt und nachhaltige Nutzung zu sichern.
CITES (1973)
regelt den internationalen Handel mit gefährdeten Tier- und Pflanzenarten, um deren Schutz vor Übernutzung und Ausrottung zu gewährleisten.
Bonner Konvention (1979)
fördert den Schutz wandernder wildlebender Tierarten und ihrer Lebensräume über Ländergrenzen hinweg.
Übereinkommen zur Bekämpfung der Wüstenbildung (1994)
zielt darauf ab, Landdegradation in trockenen Gebieten zu verhindern und die nachhaltige Nutzung dieser Gebiete zu fördern.
Europa handelt:
Biodiversitätspolitik auf EU-Ebene
Die Natur Europas ist vielfältig und bedroht. Mit ambitionierten Gesetzen, Initiativen und Strategien setzt die EU klare Prioritäten für den Schutz von Arten und Lebensräumen. Hier bekommst Du einen kompakten Überblick darüber, wie Europa der Biodiversitätskrise begegnet und die Natur schützen will.
Berner Konvention
Die Berner Konvention ist ein internationales Naturschutzabkommen. Ziel ist der Schutz wildlebender Tiere und Pflanzen sowie ihrer natürlichen Lebensräume in Europa.
Die Vertragsstaaten verpflichten sich, gefährdete Arten zu schützen, Lebensräume zu erhalten und grenzüberschreitend zusammenzuarbeiten. Die Konvention verbietet unter anderem das Töten oder Fangen streng geschützter Arten. Sie bildet die Grundlage für das Smaragd-Netzwerk und beeinflusste maßgeblich die EU-Naturschutzrichtlinien wie Natura 2000.
Natura 2000
Natura 2000 ist ein europaweites Netzwerk von Schutzgebieten, das auf der Vogelschutzrichtlinie und der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der EU basiert.
Ziel ist der langfristige Erhalt gefährdeter Arten und Lebensräume in Europa. Natura 2000 schützt nicht nur unberührte Natur, sondern auch Kulturlandschaften, die durch nachhaltige Nutzung entstanden sind. Die Gebiete unterliegen einem Verschlechterungsverbot und müssen bei Eingriffen besonders geprüft werden. Natura 2000 ist das größte koordinierte Naturschutzprojekt der Welt und ein zentrales Instrument der EU zur Förderung der Biodiversität.
Aarhus-Konvention
Die Ergebnisse der Aarhus-Konvention stärken die Umweltrechte der Bürgerinnen und Bürger in Europa und darüber hinaus. Die Konvention garantiert drei zentrale Rechte: den Zugang zu Umweltinformationen, die Beteiligung der Öffentlichkeit an umweltrelevanten Entscheidungsprozessen sowie den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten. Ziel ist es, Transparenz, Mitbestimmung und Rechtsschutz im Umweltschutz zu fördern.
Biodiversitätsstrategie 2030
Die neue Biodiversitätsstrategie 2030 ist ein umfassender, systemischer und ehrgeiziger langfristiger
Plan zum Schutz der Natur und zur Umkehr der Verschlechterung der Ökosysteme. Sie stellt eine
wichtige Stütze des europäischen Grünen Deals und der Führungsrolle der EU bei internationalen
Maßnahmen für globale öffentliche Güter und Ziele für nachhaltige Entwicklung dar.
Mit dem Ziel, dass sich die biologische Vielfalt in Europa bis 2030 erholt, werden in der Strategie
neue Wege zur wirksameren Umsetzung der bestehenden Rechtsvorschriften, neue Verpflichtungen,
Maßnahmen, Ziele und Governance-Mechanismen aufgezeigt.
EU-Entwaldungsverordnung (EUDR)
Die EUDR verpflichtet Unternehmen ab Mitte 2025, sicherzustellen, dass Produkte wie Soja, Kaffee, Holz oder Palmöl nicht von Flächen stammen, die nach dem 31. Dezember 2020 entwaldet wurden.
Ziel ist es, die globale Entwaldung zu stoppen und die Biodiversität zu schützen. Unternehmen müssen die Herkunft der Rohstoffe mit Geodaten belegen, eine Risikoanalyse durchführen und eine Sorgfaltserklärung abgeben. Die EUDR ersetzt die bisherige EU-Holzhandelsverordnung und gilt als wichtiger Schritt für nachhaltige Lieferketten und den Klimaschutz.
Nature Restoration Law
Die Verordnung über die Wiederherstellung der Natur verpflichtet alle EU-Mitgliedstaaten, geschädigte Ökosysteme wie Wälder, Moore, Flüsse und Agrarflächen wiederherzustellen. Bis 2030 sollen mindestens 20 % der Land- und Meeresflächen in einen guten ökologischen Zustand versetzt werden, bis 2050 alle betroffenen Flächen.
Die Mitgliedstaaten müssen dafür nationale Wiederherstellungspläne erstellen und regelmäßig über Fortschritte berichten. Ziel ist es, die biologische Vielfalt zu sichern, den Klimawandel abzumildern und die Natur langfristig zu stärken.
Deutschlands Weg zum Schutz der Natur
Von Nordsee bis Alpen: Deutschland schützt seine Natur mit Weitblick. Nationale Strategien, EU-Vorgaben und lokale Projekte greifen ineinander und stärken die Biodiversität vor Ort. So entsteht ein wirksames Netz für Artenvielfalt und gesunde Lebensräume.
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
Zu den Kernzielen zählen der Artenschutz, der Schutz von Lebensräumen und die nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen. Das Gesetz regelt unter anderem Eingriffe in Natur und Landschaft, den Schutz von Biotopen, Landschafts- und Naturschutzgebieten sowie die Verpflichtungen von Behörden und Privatpersonen. Es bildet den rechtlichen Rahmen für Landesgesetze und basiert auf internationalen und europäischen Vorgaben, wie der FFH- und Vogelschutzrichtlinie.
Bundesprogramm Biologische Vielfalt
Ziel ist es, den Rückgang der Biodiversität zu stoppen, Lebensräume zu sichern und das Bewusstsein in der Bevölkerung zu stärken.
Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK)
Ziel ist es, die Klimaschutzleistung von Naturflächen wie Wäldern, Mooren, Auen, Böden, Meeren und städtischem Grün zu fördern und gleichzeitig die biologische Vielfalt zu erhalten.
Nationale Biodiversitätsstrategie 2030 (NBS 2030)
Ein besonderer Fokus liegt auf der Umsetzung: Ein erster Aktionsplan mit rund 250 Maßnahmen soll bis 2027 realisiert werden, ein zweiter folgt bis 2030. Die NBS 2030 ist messbar, dialogorientiert und bindet staatliche wie zivilgesellschaftliche Akteure aktiv ein. Sie ist Deutschlands Fahrplan für eine zukunftsfähige, artenreiche Umwelt.
Biodiversität findet den Weg in die Unternehmen
Unternehmen beginnen, Biodiversität als festen Bestandteil ihrer Verantwortung zu verstehen. Sie entwickeln Biodiversitätsstrategien und setzen erste Schritte zur Umsetzung eines nachhaltigen Biodiversitätsmanagements. Auch wenn wir vor allem den Business Case Biodiversität betrachtet haben, haben allen Fällen eine gemeinsames: Der Schutz der biologischen Vielfalt.
Was kann mein Unternehmen tun?
In diesem Beitrag zeigen wir, was Dein Unternehmen schon heute tun kann, um einen Beitrag zum Schutz der biologischen Vielfalt zu leisten.
Ob es um Aufklärung und Sensibilisierung geht, um die Entwicklung einer Biodiversitätsstrategie oder um die konkrete Umsetzung eines Biodiversitätsmanagements, hier bekommst Du einen klaren Überblick über die vielfältigen Möglichkeiten.
Außerdem stellen wir Dir die relevanten Marktakteure vor, die Euch auf diesem Weg unterstützen können.
Der Business Case Biodiversität
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