Der CapEx-Plan, auch als Investitionsplan bekannt, ist ein zentrales strategisches Instrument für Unternehmen, das ihnen hilft, ihre Investitionsentscheidungen in Übereinstimmung mit den Nachhaltigkeitszielen der EU-Taxonomie zu treffen. In einem sich ständig wandelnden wirtschaftlichen Umfeld, in dem Umwelt- und Sozialaspekte zunehmend an Bedeutung gewinnen, bietet der CapEx-Plan eine klare Struktur für die Planung und Durchführung von Investitionen.
In diesem Beitrag beantworten wir alle Fragen, die Ihnen zu diesem Thema auf der Seele brennen. Wir klären die spezifischen Anforderungen, die der CapEx-Plan erfüllen muss, werfen einen Blick auf seine Bedeutung für Unternehmen und zeigen anhand praktischer Beispiele, wie dieser Plan in der Realität funktioniert.
Was ist ein CapEx-Plan?
Der CapEx-Plan ist ein wesentlicher Bestandteil der Unternehmensstrategie zur Erhöhung des Anteils an taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten. Im Rahmen der EU-Taxonomie dokumentiert dieser Plan sämtliche Kapitalausgaben, einschließlich der Summe der Investitions- und Betriebsausgaben, die im Berichtszeitraum sowie während der Mittelfristplanung (in der Regel fünf Jahre) voraussichtlich anfallen werden.
Die EU-Taxonomie unterscheidet zwischen zwei Arten von Plänen:
- Erweiterungsplan: Dieser Plan konzentriert sich auf die Ausweitung von Wirtschaftstätigkeiten, die bereits taxonomiekonform sind.
- Upgradeplan: Beabsichtigt die Umwandlung taxonomiefähiger Aktivitäten in taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten.
Der CapEx-Plan spielt eine zentrale Rolle in der strategischen Ausrichtung eines Unternehmens, indem er eine umfassende, vorausschauende Analyse der erforderlichen Investitionen zur Transformation von Wirtschaftsaktivitäten ermöglicht. Dieser Plan steigert die Effizienz und Transparenz in der Finanzplanung und gewährleistet, dass Mittel zielgerichtet eingesetzt werden. Ein glaubwürdiger CapEx-Plan reduziert Reputationsrisiken, indem er zeigt, dass das Unternehmen aktiv an der Erreichung von Umweltzielen arbeitet und sich zu nachhaltigem Wirtschaften verpflichtet. Zudem fördert er strategische Entscheidungen, die auf langfristigen Erfolg und Innovation abzielen. Indem Unternehmen gezielt in nachhaltige Technologien und Geschäftsmodelle investieren, stärken sie ihre Wettbewerbsfähigkeit und tragen gleichzeitig zur positiven Entwicklung der Gesellschaft und der Umwelt bei.
Welche Bedingungen muss der CapEx-Plan nach der EU-Taxonomie erfüllen?
Der CapEx-Plan muss auf aggregierter Wirtschaftstätigkeitsebene offengelegt werden und entweder direkt vom Leitungsorgan der Nicht-Finanzunternehmen oder in dessen Auftrag gebilligt worden sein. Um die Kriterien der EU-Taxonomie zu erfüllen, müssen die folgenden Angaben in den CapEx-Plan aufgenommen werden:
- die verfolgten Umweltziele
- die betroffenen Wirtschaftstätigkeiten
- die betroffenen Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationstätigkeiten (sofern relevant)
- den Zeitraum, in dem jede einzelne taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeit voraussichtlich ausgeweitet wird oder in dem jede einzelne Wirtschaftstätigkeit voraussichtlich taxonomiekonform wird
- den gesamten Kapitalaufwand, der während des Berichtszeitraums und während der Laufzeit der CapEx-Pläne voraussichtlich anfallen wird
- falls der Zeitraum, in dem die Wirtschaftstätigkeit voraussichtlich taxonomiekonform wird, mehr als fünf Jahre beträgt, einschließlich einer sachlichen Begründung dieses längeren Zeitraums auf der Grundlage der Besonderheiten der Wirtschaftstätigkeit und der betreffenden Umstellung
- alle geplanten Maßnahmen, die erforderlich sind, um die Übereinstimmung einer Wirtschaftstätigkeit mit den technischen Bewertungskriterien zu gewährleisten
- eine Beschreibung dieser Maßnahmen sowie Angaben zu den mit ihnen verbundenen Ausgaben und ihrer zeitlichen Planung, einschließlich wichtiger Zwischenziele, enthalten, damit Anleger die Durchführung des Investitionsplans wirksam überwachen können
Es wird empfohlen, die CapEx-Pläne in die Übergangspläne im Sinne der CSRD zu integrieren.
Weitere Klarstellungen zum CapEx-Plan aus den FAQ-Dokumenten.
In dem in Anhang I Abschnitt 1.1.2.2 genannten CapEx-Plan sollten alle geplanten Maßnahmen aufgeführt sein, die erforderlich sind, um die Übereinstimmung einer Wirtschaftstätigkeit mit den technischen Bewertungskriterien zu gewährleisten. Zudem sollte er eine Beschreibung dieser Maßnahmen sowie Angaben zu den mit ihnen verbundenen Ausgaben und ihrer zeitlichen Planung, einschließlich wichtiger Zwischenziele, enthalten, damit Anleger die Durchführung des Investitionsplans wirksam überwachen können ( 53). Ausgaben, die nicht dazu dienen, die Übereinstimmung der Tätigkeit mit den Kriterien zu gewährleisten (z. B. dekorative Aspekte der Anlage, in der die Tätigkeit ausgeübt wird, die keinen Einfluss auf die Umweltleistung haben), sollten nicht berücksichtigt werden. Betriebsausgaben, die notwendig sind, um die effektive Funktionsfähigkeit und die tägliche Wartung von taxonomiekonformen Vermögenswerten zu gewährleisten, sollten gemäß Anhang I Abschnitt 1.1.3.2 Absatz 1 Buchstaben a und b als relevante Ausgaben in den OpEx-Plan aufgenommen werden. Um festzustellen, ob die mit der Ausweitung einer bestehenden taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit verbundenen Ausgaben als Investitionsausgaben im Sinne des Anhangs I Abschnitt 1.1.2.2 Absatz 1 Buchstabe a oder b gelten würden, sollte geprüft werden, wann die Ausweitung abgeschlossen wäre und zum Tragen käme, und zwar bezogen auf den Zeitpunkt, zu dem die mit der Ausweitung verbundenen Investitionsausgaben anfallen. Wenn die Ausweitung in derselben Rechnungsperiode zum Tragen kommt, in der alle mit ihr verbundenen Investitionsausgaben anfallen, könnte sie gemäß Abschnitt 1.1.2.2 Absatz 1 Buchstabe a berücksichtigt werden (d. h., für die Ausweitung müsste nicht der CapEx-Plan verwendet werden). Erstreckt sich die Ausweitung jedoch über mehrere Rechnungsperioden, so fallen die Investitionsausgaben in Rechnungsperioden an, in denen die Ausweitung noch nicht abgeschlossen ist. Möchte ein Unternehmen diese Investitionsausgaben in der Rechnungsperiode, in der sie angefallen sind, in der jedoch die Ausweitung noch nicht abgeschlossen ist, als taxonomiekonform berücksichtigen, so sollte es den CapEx-Plan gemäß Abschnitt 1.1.2.2 Absatz 1 Buchstabe b verwenden. Der Zweck des CapEx-Plans besteht darin, ein gewisses Maß an Sicherheit dahin gehend zu bieten, dass die ausgeweitete Tätigkeit nach Abschluss der Ausweitung taxonomiekonform sein wird. Auf dieser Grundlage sollen Investitionsausgaben auch dann bereits als taxonomiekonform berücksichtigt werden können, wenn sie in den Perioden vor Abschluss der Ausweitung anfallen. In beiden Fällen muss die ausgeweitete Tätigkeit nach Abschluss der Ausweitung die einschlägigen technischen Bewertungskriterien erfüllen.
Der fünf- bis zehnjährige Zeitraum für den CapEx-Plan nach Anhang I Abschnitt 1.1.2.2 sollte mit der Genehmigung des Plans durch das Leitungsorgan oder durch ein anderes in dessen Auftrag handelndes Gremium beginnen. Der Zeitraum gilt sowohl für Pläne zur Ausweitung von taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten eines Unternehmens als auch für Pläne zur Umstellung oder Aufnahme von taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten mit dem Ziel ihrer Umwandlung in taxonomiekonforme Tätigkeiten.
Mit der Aktualisierung des Plans beginnt der unter Buchstabe a genannte Zeitraum erneut. Der unter Buchstabe a des zweiten Absatzes dieser Nummer 1.1.2.2 genannte Zeitraum darf nur dann länger als fünf Jahre sein, wenn ein längerer Zeitraum aufgrund der Besonderheiten der betreffenden Wirtschaftstätigkeit und der betreffenden Umstellung sachlich begründet ist, wobei die Höchstdauer auf zehn Jahre beschränkt ist. Die Begründung muss im CapEx-Plan selbst und in den unter Nummer 1.2.3 dieses Anhangs genannten Hintergrundinformationen angegeben werden.
Flexibilität im CapEx-Plan: Anpassungen des CapEx-Plans an sich verändernde Rahmenbedingungen.
Manchmal spielt das Leben nicht nach unseren Plänen – und das gilt auch für den CapEx-Plan. Eine mögliche Verschärfung der technischen Bewertungskriterien oder die konjunkturelle Lage kann beispielsweise Anpassungen in der Planung erforderlich machen. Es ist vollkommen normal und sogar notwendig, Pläne anzupassen, um auf sich verändernde Rahmenbedingungen zu reagieren. Bei der Überarbeitung des CapEx-Plans sollten Unternehmen jedoch einige wichtige Punkte beachten.
Wenn der Gesetzgeber die technischen Bewertungskriterien vor Abschluss des CapEx-Plans geändert bzw. verschärft hat, können Unternehmen zwischen zwei Handlungsalternativen entscheiden:
- sie aktualisieren ihren CapEx-Plan innerhalb von zwei Jahren, um sicherzustellen, dass sie nach Abschluss des Plans mit den geänderten technischen Bewertungskriterien übereinstimmen
- oder sie passen den Zähler des CapEx-KPI an.
Sollten im Berichtszeitraum wesentliche Veränderungen an den offengelegten CapEx-Plänen eines Unternehmens auftreten, sind diese verpflichtet, die Änderungen transparent darzulegen. Dabei müssen mindestens die folgenden Informationen bereitgestellt werden:
- Benennung der erheblichen Veränderungen am CapEx-Plan
- Gründe für diese Veränderungen
- Auswirkungen dieser Veränderungen auf das Potenzial, dass die Wirtschaftstätigkeiten des Unternehmens taxonomiekonform werden
- voraussichtlichen Auswirkungen auf den Zeitraum, in dem diese Veränderungen eintreten werden
- Anpassung der CapEx- und OpEx-KPI für jedes vergangene Berichtsjahr, in dem die Veränderungen des Plans Auswirkungen auf diese KPIs hatten
CapEx-Pläne in der Praxis.
Die Unternehmen im DAX40 setzen die EU-Taxonomie zunehmend um, was sich in einer steigenden Bereitschaft zur Investition in nachhaltige Transformationen widerspiegelt. Eine Analyse der Taxonomie-Kennzahlen und qualitativen Angaben von Mazars für das Berichtsjahr 2022 zeigt, dass bereits mehr als ein Viertel der DAX40-Unternehmen einen CapEx-Plan verabschiedet hat. Darüber hinaus haben fast 20 Prozent der Unternehmen, die noch keinen CapEx-Plan haben, angekündigt, die Erhebung relevanter Daten zu optimieren und ihre Taxonomiekonformität zu verbessern.
Praxisbeispiele von Taxonomie-Berichten mit CapEx-Plan:
Fazit zum CapEx-Plan.
Der CapEx-Plan ist ein essenzielles Instrument für Unternehmen, um ihre Investitionen im Einklang mit den Zielen der EU-Taxonomie zu gestalten. Er ermöglicht eine strukturierte Planung und Dokumentation von Kapitalausgaben. Änderungen in den gesetzlichen Vorgaben erfordern manchmal Anpassungen, was jedoch Teil des Prozesses ist. Angesichts der Tatsache, dass bereits über ein Viertel der DAX40-Unternehmen einen CapEx-Plan verabschiedet hat, wird deutlich, dass nachhaltige Investitionen für viele Firmen Priorität haben. Insgesamt trägt der CapEx-Plan dazu bei, die Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen und gleichzeitig einen positiven Einfluss auf die Umwelt zu fördern.