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Über Das Lieferketten­sorgfalts­pflichten­gesetz (LkSG)

Kursdauer

8 Stunden

Sprache

Deutsch

Kurskapazität

25 Personen

Nettopreis

840 €

Über den Kurs Das Lieferketten­sorgfalts­pflichten­gesetz (LkSG)

Seit 2023 gilt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz LSKG für Unternehmen (unabhängig von der Rechtsform) >3.000 Mitarbeitende in Deutschland. Ab 2024 für Unternehmen >1.000 Mitarbeitende. Da auch kleinere deutsche Unternehmen als Bestandteil der Lieferkette von Verpflichtungen ihrer Großkunden betroffen sein werden, sollten auch diese sich frühzeitig mit den neuen Regelungen vertraut machen. Im Rahmen dieses Seminars erfährst du, was das neue Lieferkettengesetz für dein Unternehmen bedeutet, welche Änderungen es mit sich bringt und wie du diese professionell und gesetzeskonform umsetzt.

Über die Stärken dieses Kurses
Weitere Eckdaten
Art der Wissens­vermittlung
Interaktives Seminar / Workshop
Lernmaterial
Vorlesungsunterlagen
Prüfungs­leistung
keine Prüfung
Besonderheiten
Fokus auf EU-Regulatorik
Inhouse Seminare möglich
Kommende Starttermine
15.09.26
Veranstaltungsform
Online
27.11.26
Veranstaltungsform
Online
Kursinhalte
Unternehmenspolitik
✅ Supply Chain Due Diligence (LkSG & CSDDD)

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
– Gesetzgebungsverfahren in Deutschland und auf EU-Ebene.
– Überblick über weitere nationale Regelungen in Europa.
– Ausblick auf die kommenden EU-Lieferketten-Richtlinie (CS3D).
– Geltungsbereich des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes.
– Welche Unternehmen sind betroffen?
– Welche Zulieferer werden umfasst?

Auf welche Menschenrechte beziehen sich die Sorgfaltspflichten?
– Unversehrtheit von Leben und Gesundheit.
– Freiheit von Sklaverei und Zwangsarbeit.
– Schutz von Kindern und Freiheit von Kinderarbeit.
– Vereinigungsfreiheit und Recht auf Kollektivverhandlungen.
– Schutz vor Folter.
– Verbot der Missachtung der jeweils national geltenden Pflichten des Arbeitsschutzes.
– Verbot des Vorenthaltens eines angemessenen Lohns; Einhaltung der Mindestlohnregelungen.
– Verbot der Ungleichbehandlung und Diskriminierung der Beschäftigten.
– Verbot des widerrechtlichen Entzugs von Land, von Wäldern und Gewässern bei dem Erwerb, der Bebauung oder anderweitigen Nutzung.
– Umweltbezogene Pflichten zum Schutz der menschlichen Gesundheit.
– Das Verbot der Ein- und Ausfuhr gefährlicher Abfälle.
– Überblick über die wesentlichen Sorgfaltspflichten für Unternehmen

Erweiterung der vorhandenen Compliance-Organisation um Nachhaltigkeits- und Menschenrechtsgesichtspunkte in der Lieferkette.
– Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte.
– Risikomanagement zur Abwendung potenziell negativer Auswirkungen auf die Menschenrechte.
– Risikoanalyse: Verfahren zur Ermittlung nachteiliger Auswirkungen auf die Menschenrechte.
– Beschwerdemanagement, Dokumentation und Berichterstattung.

Risikomanagement und Risikoanalyse
– Anforderungen an ein angemessenes und wirksames Risikomanagement.
– Durchführung einer Risikoanalyse für den gesamten Geschäftsbereich des Unternehmens sowie alle unmittelbaren Zulieferer.

Präventionsmaßnahmen
Werden im Rahmen der Risikoanalyse entsprechende Risiken innerhalb einer Lieferkette festgestellt, müssen Maßnahmen zur Prävention getroffen werden. Dies können beispielsweise sein:
– Erforderliche Änderung der Vertragsregelungen mit den Lieferanten.
– Erweiterung eines „Verhaltenskodex für Lieferanten“, mit dem das Unternehmen seine Erwartungen an die Zusammenarbeit mit dem Lieferanten verbindlich regelt.
– Verpflichtung des Lieferanten, diese Compliance-Standards auch in der nachgelagerten Lieferkette einzuhalten.
– Regelmäßige Überprüfungen der bestehenden und künftigen Lieferanten im Hinblick auf ihre Fähigkeiten, Sorgfaltspflichten einzuhalten.
– Einführung von Kontrollrechten und Durchführung von regelmäßigen und risikobasierten Kontrollmaßnahmen.
– Einforderung von Nachweisen des Lieferanten über durchgeführte Schulungen.

Abhilfemaßnahmen
– Erforderliche Abhilfemaßnahmen bei Verdacht auf Verletzung der zu schützenden Rechtspositionen bei unmittelbaren Lieferanten.
– Abbruch der Geschäftsbeziehung.

Sorgfaltspflichten bei mittelbaren Lieferanten
– Welche Sorgfaltspflichten bei mittelbaren Lieferanten gelten.

Zuständige Behörde, Befugnisse, Bußgeldbestimmungen
– Zuständige Behörde: BAFA.
– Befugnisse, Betretungsrechte, Auskunfts- und Herausgabepflichten.
– Mitwirkungspflichten des Unternehmens.

Zielsetzung des Kurses

– Live-Online-Seminar. Kompaktes Wissen an einem Tag!
– Du sparst Zeit und Anreise-/Übernachtungskosten.
– Du erfährst praxisnah und intensiv, was das neue Lieferkettengesetzes für deutsche Unternehmen bedeutet.
– Du lernst, welche Änderungen das Lieferkettengesetz mit sich bringt.
– Du weißt, wie du diese Änderungen durch das neue Lieferkettengesetz professionell und gesetzeskonform in deiner täglichen Praxis umsetzt.
– Du sicherst dich ab und riskierst keine Bußgelder bzw. Verfahren und Sanktionen gegen dein Unternehmen.

Über die Zielgruppe

Wissensstand
Anfänger
Fortgeschritten
Branchenfokus
0 – Branchenunabhängig
Teilnehmerfokus
C-Level
Nachhaltigkeitsbeauftragte
Nachhaltigkeitsberater
Wirtschaftsprüfer

Verantwortliche, die sich in großen, mittleren oder kleineren Unternehmen dem Lieferkettengesetz annehmen wollen – unabhängig von ihrer Grundausbildung (Jurist:innen, Betriebswirt:innen, etc.), (Chief) Compliance Officer, Compliance-Beauftragte, Verantwortliche im Einkauf, Mitarbeitende aus der Revision/Audit sowie Risikomanagement, Manager:innen, Geschäftsführer:innen, (Nachwuchs-)Führungskräfte, Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen und alle, die intensiv und praxisnah erfahren möchten, was das neue Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz LSKG für alle deutsche Unternehmen bedeutet, welche Änderungen es mit sich bringt und wie du diese in deiner täglichen Praxis professionell und gesetzeskonform umsetzt.

Weiteres zur Preisgestaltung

Keine weiteren Angaben.

Grundvoraussetzungen für den Kurs

Es gibt keine Voraussetzungen für den Kurs.

Auszeichnungen nach der Prüfung

Teilnehmerzertifikat, auch als Open Badge für den verifizierbaren Nachweis. Diese sind der aktuelle Standard für die Einbindung in Karrierenetzwerken wie z.B. LinkedIn.

Über den Kursanbieter
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Haufe Akademie

Die Haufe Akademie bietet praxisorientierte Weiterbildungen, die darauf ausgerichtet sind, Fach- und Führungskräfte in ihrem beruflichen Umfeld gezielt zu stärken und weiterzuentwickeln. Der Kurs vermittelt aktuelles, anwendungsnahes Wissen und kombiniert fundierte Inhalte mit modernen Lernmethoden wie interaktiven Übungen, Fallstudien und praxisbezogenen Beispielen.

Teilnehmende erhalten nicht nur fachliche Impulse, sondern auch konkrete Werkzeuge für ihren Arbeitsalltag, um Wissen direkt in die Praxis übertragen zu können. Erfahrene Trainerinnen und Trainer begleiten den Lernprozess und unterstützen dabei, individuelle Fragestellungen zu klären und persönliche Kompetenzen weiter auszubauen. Durch den hohen Praxisbezug, die strukturierte Aufbereitung der Inhalte und die klare Ausrichtung an beruflichen Anforderungen bietet der Kurs einen nachhaltigen Mehrwert für die persönliche und berufliche Entwicklung.

Kontaktiere den Kursanbieter.
Ansprechperson Akademie HAUFE
Stephanie Göpfert
Alle Angaben zum Kurs „Das Lieferketten­sorgfalts­pflichten­gesetz (LkSG)“ wurden durch den Kursanbieter bereitgestellt. Eine Gewähr für deren Aktualität, Korrektheit oder Vollständigkeit können wir nicht übernehmen.