Die EU-Taxonomie: Ein einfacher Überblick.
Die EU-Taxonomie ist ein monströses 877-seitiges Regelwerk, das selbst die engagiertesten Unternehmen an den Rand der Verzweiflung treibt. Aber keine Angst, wir sind hier, um das Komplexe in Einfaches zu verwandeln! In den kommenden Abschnitten werden wir die EU-Taxonomie in verständlichen Worten erklären, damit Du nicht nur weißt, was „nachhaltig“ bedeutet, sondern auch, warum das Thema wichtig ist. Mach Dich bereit, die verworrenen Paragrafen zu entwirren – und das alles ohne Kopfschmerzen!
Was genau ist die EU-Taxonomie?
Die EU-Taxonomie ist das zentrale Element des EU Green Deals, den die Europäische Kommission ins Leben gerufen hat, um nachhaltiges Wachstum in der EU zu unterstützen und zu finanzieren. Um ein einheitliches Verständnis von Nachhaltigkeit zu fördern, hat die EU eindeutige Kriterien und Rahmenbedingungen festgelegt, die definieren, unter welchen Umständen ein Unternehmen als nachhaltig und umweltfreundlich angesehen wird.
Konkret bedeutet das: Die EU hat detaillierte Kriterien für zahlreiche Wirtschaftstätigkeiten entwickelt, um deren ökologische Nachhaltigkeit zu bewerten. Unternehmen sind jetzt verpflichtet, sich an diesen Maßstäben zu orientieren und offen zu berichten, wie umweltfreundlich sie wirklich wirtschaften.
Die EU-Taxonomie trägt so dazu bei, Greenwashing zu verhindern und ermöglicht es Investoren und anderen Marktteilnehmern, nachhaltige Investitionen leichter und sicherer zu erkennen.
„Die EU-Taxonomie ist ein solides, wissenschaftsbasiertes Transparenzinstrument für Unternehmen und Investoren. So werden Anleger bei Investitionen in Projekte und Wirtschaftstätigkeiten, die sich deutlich positiv auf Klima und Umwelt auswirken, künftig von der gleichen Grundlage ausgehen können.“
Was ist eine ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeit?
Bei der Bewertung der Taxonomiekonformität, also des Grades der ökologischen Nachhaltigkeit einer wirtschaftlichen Tätigkeit, stehen sechs Umweltziele im Vordergrund.
Eine Wirtschaftstätigkeit gilt als nachhaltig, wenn sie einen signifikanten Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer dieser Ziele leistet und gleichzeitig keinen erheblichen Schaden an anderen Umweltzielen verursacht („do no significant harm“). Die Einhaltung dieser Anforderungen wird durch technische Prüfkriterien und entsprechende Nachweise sichergestellt. Darüber hinaus müssen auch soziale Mindeststandards eingehalten werden.
Die EU-Taxonomie unterscheidet außerdem zwischen taxonomiefähigen und nicht-taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten. Eine Wirtschaftstätigkeit wird als taxonomiefähig eingestuft, wenn die EU bereits technische Bewertungskriterien dafür definiert hat, diese jedoch vom Unternehmen nicht vollständig erfüllt werden können. Wenn für eine Wirtschaftstätigkeit hingegen noch keine Definition oder technische Bewertungskriterien existieren, wird sie als nicht-taxonomiefähig betrachtet.
Wie funktioniert die EU-Taxonomie in der Praxis für Unternehmen?
Weitere Infos zur EU-Taxonomie.
Die EU-Taxonomie-Verordnung sowie deren Delegierte Verordnungen und die FAQ-Dokumente dazu findest Du bei unseren ESG Ressourcen zur EU-Taxonomie.
Die EU-Taxonomie verpflichtet Unternehmen von öffentlichem Interesse zur Berichterstattung, sofern sie dem CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz oder künftig der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) unterliegen. Darüber hinaus sind auch Finanzmarktteilnehmer, die den Anforderungen der Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) genügen müssen, zur Berichterstattung angehalten.
Unternehmen, die seit dem 1. Januar 2022 nach dem CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG) zur Berichterstattung verpflichtet sind, müssen in Deutschland auch Angaben zur EU-Taxonomie machen. Mit der CSRD wird diese Anforderung auf eine breitere Unternehmensgruppe ausgeweitet, die ebenfalls zur Offenlegung verpflichtet wird.
Im Taxonomie-Bericht müssen Unternehmen über drei zentrale Kennzahlen berichten: den Anteil nachhaltiger Aktivitäten an ihrem Umsatz, ihren Investitionsausgaben (CapEx) und ihren Betriebsausgaben (OpEx). Zusätzlich sind qualitative Informationen erforderlich, die einen tieferen Einblick in die nachhaltigen Maßnahmen des Unternehmens bieten und dabei helfen, die Kennzahlen besser einzuordnen.
Die EU-Taxonomie ist nicht:
Ein unverbindliches Leitlinienwerk: Sie stellt verbindliche Kriterien auf und ist gesetzlich geregelt, nicht freiwillig.
Eine Garantie für Nachhaltigkeit: Die Taxonomie bescheinigt nicht automatisch, dass ein Unternehmen oder eine Investition nachhaltig ist; sie bietet lediglich einen Bewertungsrahmen.
Ein vollständiges Nachhaltigkeitsframework: Sie konzentriert sich auf ökologische Nachhaltigkeit und berücksichtigt nicht alle Dimensionen der Nachhaltigkeit wie soziale oder Governance-Faktoren (ESG).
Eine absolute Definition von „grün“: Die Kriterien können sich ändern, und nicht alle als „grün“ bezeichneten Aktivitäten erfüllen automatisch die Anforderungen.
Eine Lösung für alle Nachhaltigkeitsprobleme: Die EU-Taxonomie fördert Transparenz und Vertrauen im Bereich nachhaltiger Investitionen, löst jedoch nicht alle ökologischen oder sozialen Herausforderungen.
Ein nationales oder sektorspezifisches Instrument: Sie gilt für alle EU-Mitgliedstaaten und strebt ein einheitliches Regelwerk an.
Erstes Fazit zur EU-Taxonomie.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die EU-Taxonomie einen wesentlichen Schritt zur Schaffung eines einheitlichen Rahmens für nachhaltige wirtschaftliche Aktivitäten darstellt. Mit klaren Kriterien und einem systematischen Ansatz ermöglicht sie Unternehmen, ihre ökologische Leistung transparent zu machen und sich nachhaltig zu positionieren. Dies ist nicht nur entscheidend für die Bekämpfung von Greenwashing, sondern bietet auch Investoren eine wertvolle Orientierungshilfe, um fundierte Entscheidungen zu treffen.
Im nächsten Teil werden wir noch detaillierter in die verschiedenen Aspekte der EU-Taxonomie eintauchen, einschließlich der spezifischen Kriterien für die verschiedenen Wirtschaftstätigkeiten, der Mechanismen zur Überprüfung der Taxonomiekonformität sowie der Herausforderungen und Chancen, die sich aus ihrer Implementierung ergeben.
Wie geht es nun weiter?
EU-Taxonomie im Detail.
Super, dass Du die Grundlagen der EU-Taxonomie gelernt hast! Jetzt folgt der nächste Schritt: In unserem fortgeschrittenen Text vertiefen wir Dein Wissen und entdecken neue Ansätze. Los geht’s!
Entwicklung der Taxonomie-Kennzahlen.
Welcher Konzern setzt Maßstäbe in Sachen Nachhaltigkeit? Hier kannst Du die Taxonomie-Kennzahlen der großen Player im Detail vergleichen und sehen, wer die EU-Taxonomie besonders erfolgreich umsetzt.
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