– Live-Online-Seminar. Kompaktes Wissen an einem Tag!
– Sie sparen Zeit und Anreise-/Übernachtungskosten.
– Sie erfahren praxisnah und intensiv, was das neue Lieferkettengesetzes für deutsche Unternehmen bedeutet.
– Sie lernen, welche Änderungen das Lieferkettengesetz mit sich bringt.
– Sie wissen, wie Sie diese Änderungen durch das neue Lieferkettengesetz professionell und gesetzeskonform in Ihrer täglichen Praxis umsetzen.
– Sie sichern sich ab und riskieren keine Bußgelder bzw. Verfahren und Sanktionen gegen Ihr Unternehmen.
Verantwortliche, die sich in großen, mittleren oder kleineren Unternehmen dem Lieferkettengesetz annehmen wollen – unabhängig von ihrer Grundausbildung (Jurist:innen, Betriebswirt:innen, etc.), (Chief) Compliance Officer, Compliance-Beauftragte, Verantwortliche im Einkauf, Mitarbeitende aus der Revision/Audit sowie Risikomanagement, Manager:innen, Geschäftsführer:innen, (Nachwuchs-)Führungskräfte, Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen und alle, die intensiv und praxisnah erfahren möchten, was das neue Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz LSKG für alle deutsche Unternehmen bedeutet, welche Änderungen es mit sich bringt und wie sie diese in ihrer täglichen Praxis professionell und gesetzeskonform umsetzen.
Es gibt keine Voraussetzungen für den Kurs.
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
– Gesetzgebungsverfahren in Deutschland und auf EU-Ebene.
– Überblick über weitere nationale Regelungen in Europa.
– Ausblick auf die kommenden EU-Lieferketten-Richtlinie (CS3D).
– Geltungsbereich des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes.
– Welche Unternehmen sind betroffen?
– Welche Zulieferer werden umfasst?
Auf welche Menschenrechte beziehen sich die Sorgfaltspflichten?
– Unversehrtheit von Leben und Gesundheit.
– Freiheit von Sklaverei und Zwangsarbeit.
– Schutz von Kindern und Freiheit von Kinderarbeit.
– Vereinigungsfreiheit und Recht auf Kollektivverhandlungen.
– Schutz vor Folter.
– Verbot der Missachtung der jeweils national geltenden Pflichten des Arbeitsschutzes.
– Verbot des Vorenthaltens eines angemessenen Lohns; Einhaltung der Mindestlohnregelungen.
– Verbot der Ungleichbehandlung und Diskriminierung der Beschäftigten.
– Verbot des widerrechtlichen Entzugs von Land, von Wäldern und Gewässern bei dem Erwerb, der Bebauung oder anderweitigen Nutzung.
– Umweltbezogene Pflichten zum Schutz der menschlichen Gesundheit.
– Das Verbot der Ein- und Ausfuhr gefährlicher Abfälle.
– Überblick über die wesentlichen Sorgfaltspflichten für Unternehmen
Erweiterung der vorhandenen Compliance-Organisation um Nachhaltigkeits- und Menschenrechtsgesichtspunkte in der Lieferkette.
– Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte.
– Risikomanagement zur Abwendung potenziell negativer Auswirkungen auf die Menschenrechte.
– Risikoanalyse: Verfahren zur Ermittlung nachteiliger Auswirkungen auf die Menschenrechte.
– Beschwerdemanagement, Dokumentation und Berichterstattung.
Risikomanagement und Risikoanalyse
– Anforderungen an ein angemessenes und wirksames Risikomanagement.
– Durchführung einer Risikoanalyse für den gesamten Geschäftsbereich des Unternehmens sowie alle unmittelbaren Zulieferer.
Präventionsmaßnahmen
Werden im Rahmen der Risikoanalyse entsprechende Risiken innerhalb einer Lieferkette festgestellt, müssen Maßnahmen zur Prävention getroffen werden. Dies können beispielsweise sein:
– Erforderliche Änderung der Vertragsregelungen mit den Lieferanten.
– Erweiterung eines „Verhaltenskodex für Lieferanten“, mit dem das Unternehmen seine Erwartungen an die Zusammenarbeit mit dem Lieferanten verbindlich regelt.
– Verpflichtung des Lieferanten, diese Compliance-Standards auch in der nachgelagerten Lieferkette einzuhalten.
– Regelmäßige Überprüfungen der bestehenden und künftigen Lieferanten im Hinblick auf ihre Fähigkeiten, Sorgfaltspflichten einzuhalten.
– Einführung von Kontrollrechten und Durchführung von regelmäßigen und risikobasierten Kontrollmaßnahmen.
– Einforderung von Nachweisen des Lieferanten über durchgeführte Schulungen.
Abhilfemaßnahmen
– Erforderliche Abhilfemaßnahmen bei Verdacht auf Verletzung der zu schützenden Rechtspositionen bei unmittelbaren Lieferanten.
– Abbruch der Geschäftsbeziehung.
Sorgfaltspflichten bei mittelbaren Lieferanten
– Welche Sorgfaltspflichten bei mittelbaren Lieferanten gelten.
Zuständige Behörde, Befugnisse, Bußgeldbestimmungen
– Zuständige Behörde: BAFA.
– Befugnisse, Betretungsrechte, Auskunfts- und Herausgabepflichten.
– Mitwirkungspflichten des Unternehmens.
Teilnehmerzertifikat, auch als Open Badge für den verifizierbaren Nachweis. Diese sind der aktuelle Standard für die Einbindung in Karrierenetzwerken wie z.B. LinkedIn.
Die Haufe Akademie gehört mit jährlich über 17.500 Veranstaltungsterminen und über 2.500 verschiedenen Themen u.a. zu Nachhaltigkeitsmanagement zu einem der führenden Weiterbildungsunternehmen in Deutschland.