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Tageskurs

Das Lieferketten­sorgfalts­pflichten­gesetz (LkSG)

Einführungsworte zum Kurs
Seit 2023 gilt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz LSKG für Unternehmen (unabhängig von der Rechtsform) >3.000 Mitarbeitende in Deutschland. Ab 2024 für Unternehmen >1.000 Mitarbeitende. Da auch kleinere deutsche Unternehmen als Bestandteil der Lieferkette von Verpflichtungen ihrer Großkunden betroffen sein werden, sollten auch diese sich frühzeitig mit den neuen Regelungen vertraut machen. Im Rahmen dieses Seminars erfahren Sie, was das neue Lieferkettengesetz für Ihr Unternehmen bedeutet, welche Änderungen es mit sich bringt und wie Sie diese professionell und gesetzeskonform umsetzen.
Über die Kurstermine
20.02.2025 (online)

17.06.2025 (online)

05.09.2025 (online)
Weiteres zur Preisgestaltung
Keine weiteren Angaben.
Kontaktdaten
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Haufe Akademie
Stephanie Göpfert
+49 761 595339-00
Munzinger Str. 9, 79111 Freiburg
Eckdaten

Kursname

Das Lieferketten­sorgfalts­pflichten­gesetz (LkSG)

Institution

Haufe Akademie

Nettopreis

840 €

Rabattcode

Kein Rabattcode verfügbar

Kurstage

1
Maximale Teilnehmer­anzahl
25
Kursinhalte
ESG Gesetze
LkSG
Über die Stärken dieses Kurses
Weitere Informationen zum Kurs
Sprache
Deutsch
Zielgruppe
C-Level
Nachhaltigkeitsbeauftragte
Nachhaltigkeitsberater
Wirtschaftsprüfer
Art der Wissens­vermittlung
Interaktives Seminar
Prüfungs­leistung
keine Prüfung
Lern­material
Vorlesungsunterlagen
Veranstaltungs­form
Online
Besonderheiten des Kurses
Fokus auf EU-Regulatorik
Inhouse Seminare möglich

Weitere Informationen zum Kurs

Über die Zielsetzung
– Live-Online-Seminar. Kompaktes Wissen an einem Tag!
– Sie sparen Zeit und Anreise-/Übernachtungskosten.
– Sie erfahren praxisnah und intensiv, was das neue Lieferkettengesetzes für deutsche Unternehmen bedeutet.
– Sie lernen, welche Änderungen das Lieferkettengesetz mit sich bringt.
– Sie wissen, wie Sie diese Änderungen durch das neue Lieferkettengesetz professionell und gesetzeskonform in Ihrer täglichen Praxis umsetzen.
– Sie sichern sich ab und riskieren keine Bußgelder bzw. Verfahren und Sanktionen gegen Ihr Unternehmen.
Über die Zielgruppe
Verantwortliche, die sich in großen, mittleren oder kleineren Unternehmen dem Lieferkettengesetz annehmen wollen – unabhängig von ihrer Grundausbildung (Jurist:innen, Betriebswirt:innen, etc.), (Chief) Compliance Officer, Compliance-Beauftragte, Verantwortliche im Einkauf, Mitarbeitende aus der Revision/Audit sowie Risikomanagement, Manager:innen, Geschäftsführer:innen, (Nachwuchs-)Führungskräfte, Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen und alle, die intensiv und praxisnah erfahren möchten, was das neue Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz LSKG für alle deutsche Unternehmen bedeutet, welche Änderungen es mit sich bringt und wie sie diese in ihrer täglichen Praxis professionell und gesetzeskonform umsetzen.
Über die Voraussetzungen
Es gibt keine Voraussetzungen für den Kurs.
Über die Inhalte
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
– Gesetzgebungsverfahren in Deutschland und auf EU-Ebene.
– Überblick über weitere nationale Regelungen in Europa.
– Ausblick auf die kommenden EU-Lieferketten-Richtlinie (CS3D).
– Geltungsbereich des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes.
– Welche Unternehmen sind betroffen?
– Welche Zulieferer werden umfasst?

Auf welche Menschenrechte beziehen sich die Sorgfaltspflichten?
– Unversehrtheit von Leben und Gesundheit.
– Freiheit von Sklaverei und Zwangsarbeit.
– Schutz von Kindern und Freiheit von Kinderarbeit.
– Vereinigungsfreiheit und Recht auf Kollektivverhandlungen.
– Schutz vor Folter.
– Verbot der Missachtung der jeweils national geltenden Pflichten des Arbeitsschutzes.
– Verbot des Vorenthaltens eines angemessenen Lohns; Einhaltung der Mindestlohnregelungen.
– Verbot der Ungleichbehandlung und Diskriminierung der Beschäftigten.
– Verbot des widerrechtlichen Entzugs von Land, von Wäldern und Gewässern bei dem Erwerb, der Bebauung oder anderweitigen Nutzung.
– Umweltbezogene Pflichten zum Schutz der menschlichen Gesundheit.
– Das Verbot der Ein- und Ausfuhr gefährlicher Abfälle.
– Überblick über die wesentlichen Sorgfaltspflichten für Unternehmen

Erweiterung der vorhandenen Compliance-Organisation um Nachhaltigkeits- und Menschenrechtsgesichtspunkte in der Lieferkette.
– Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte.
– Risikomanagement zur Abwendung potenziell negativer Auswirkungen auf die Menschenrechte.
– Risikoanalyse: Verfahren zur Ermittlung nachteiliger Auswirkungen auf die Menschenrechte.
– Beschwerdemanagement, Dokumentation und Berichterstattung.

Risikomanagement und Risikoanalyse
– Anforderungen an ein angemessenes und wirksames Risikomanagement.
– Durchführung einer Risikoanalyse für den gesamten Geschäftsbereich des Unternehmens sowie alle unmittelbaren Zulieferer.

Präventionsmaßnahmen
Werden im Rahmen der Risikoanalyse entsprechende Risiken innerhalb einer Lieferkette festgestellt, müssen Maßnahmen zur Prävention getroffen werden. Dies können beispielsweise sein:
– Erforderliche Änderung der Vertragsregelungen mit den Lieferanten.
– Erweiterung eines „Verhaltenskodex für Lieferanten“, mit dem das Unternehmen seine Erwartungen an die Zusammenarbeit mit dem Lieferanten verbindlich regelt.
– Verpflichtung des Lieferanten, diese Compliance-Standards auch in der nachgelagerten Lieferkette einzuhalten.
– Regelmäßige Überprüfungen der bestehenden und künftigen Lieferanten im Hinblick auf ihre Fähigkeiten, Sorgfaltspflichten einzuhalten.
– Einführung von Kontrollrechten und Durchführung von regelmäßigen und risikobasierten Kontrollmaßnahmen.
– Einforderung von Nachweisen des Lieferanten über durchgeführte Schulungen.

Abhilfemaßnahmen
– Erforderliche Abhilfemaßnahmen bei Verdacht auf Verletzung der zu schützenden Rechtspositionen bei unmittelbaren Lieferanten.
– Abbruch der Geschäftsbeziehung.

Sorgfaltspflichten bei mittelbaren Lieferanten
– Welche Sorgfaltspflichten bei mittelbaren Lieferanten gelten.

Zuständige Behörde, Befugnisse, Bußgeldbestimmungen
– Zuständige Behörde: BAFA.
– Befugnisse, Betretungsrechte, Auskunfts- und Herausgabepflichten.
– Mitwirkungspflichten des Unternehmens.
Über die Dozenten
Tamara Rieble

Karl Würz
Über Zertifikate, Teilnehmer­bestätigung & Co.
Teilnehmerzertifikat, auch als Open Badge für den verifizierbaren Nachweis. Diese sind der aktuelle Standard für die Einbindung in Karrierenetzwerken wie z.B. LinkedIn.
Über die Perspektiven nach dem Kurs
Keine Angaben.
Über die lehrende Institution
Die Haufe Akademie gehört mit jährlich über 17.500 Veranstaltungsterminen und über 2.500 verschiedenen Themen u.a. zu Nachhaltigkeitsmanagement zu einem der führenden Weiterbildungsunternehmen in Deutschland.
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Das vorliegende Diskussionspapier bietet eine Übersicht des aktuellen öffentlich zugänglichen Wissens. Alle Informationen wurden sorgfältig recherchiert, werden jedoch ohne Rechtsverbindlichkeit bereitgestellt.

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