EU-Taxonomie |
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Wie berechne ich die Umsatz-KPI in der EU-Taxonomie? Ein Praxisbeispiel.

Verfasst von Sven

Du hast die TaxonomiekonformitĂ€tsprĂŒfung abgeschlossen und stehst jetzt vor der Frage: Wie berechne ich die Taxonomie-Kennzahlen? Wenn Du wie viele Nachhaltigkeitsmanager bist, hast Du diese Aufgabe vielleicht an die Finanzbuchhaltung delegiert. Einmal weitergereicht, scheint das Thema oft abgehakt – zumindest auf den ersten Blick.

Doch manche wollen es genauer wissen. Wenn Du diesen Artikel liest, gehörst Du wahrscheinlich dazu. Die Arbeit der Finanzbuchhaltung ist prĂ€zise, zahlengetrieben und fĂŒr Außenstehende oft schwer zu durchschauen. Was hinter den Kulissen passiert, bleibt fĂŒr viele ein RĂ€tsel. Trotzdem ist die Dankbarkeit groß, wenn die heiß ersehnten Taxonomie-Kennzahlen endlich vorliegen.

Damit Du die Zahlen und die dahinter liegenden Prozesse besser verstehst und souverÀn mitreden kannst, holen wir Dich genau dort ab. Mit leicht verstÀndlichem Wissen und praxisnahen Einblicken möchten wir Dir echte Aha-Erlebnisse schenken.

Wie viele unserer FachbeitrĂ€ge ist auch dieser Artikel Teil unseres Leitfadens zur Erstellung des ersten Taxonomie-Berichts. Darin geben wir praxisnahe Empfehlungen, wie wir selbst vorgehen wĂŒrden, wenn wir einen Taxonomie-Bericht erstellen mĂŒssten. ZunĂ€chst klĂ€ren wir die Theorie – dieses Mal leider mit einigen unvermeidlichen Ausnahmen – und gehen dann in die Praxis. Dabei zeigen wir ein Praxisbeispiel, das Du so wahrscheinlich noch nicht gesehen hast. Dieses Beispiel hĂ€tte uns damals selbst sehr geholfen, die EU-Taxonomie schneller zu verstehen. Wir sind gespannt, ob es Dir auch so geht.

Die Theorie hinter der Umsatz-KPI.

Im Folgenden findest Du die Definition der Umsatz-KPI gemĂ€ĂŸ der EU-Taxonomie. Es ist ein bisschen komplizierter geschrieben als es am Ende ist. Vor allem die Beschreibung der Ausnahme im zweiten Absatz, welche sich auf die WirtschaftstĂ€tigkeiten zum Umweltziel Anpassung an den Klimawandel richtet. Dazu gleich mehr.

Grob gesagt ist die Gleichung zur Berechnung der Umsatz-Kennzahl recht einfach:

In der Regel hören die FachbeitrĂ€ge anderer Organisationen hier auf. Wir wĂ€ren aber nicht DIE Informationsplattform fĂŒr Nachhaltigkeitsmanager, wenn wir es dabei belassen wĂŒrden. Um Eurem Anspruch gerecht zu werden, schauen wir uns nun die vielen Ausnahmen und Klarstellungen an, die der Gesetzgeber zur Umsatz-KPI vorgegeben hat.  

Ausnahme bei der Berechnung der Umsatz-KPI mit TĂ€tigkeiten im Umweltziel Anpassung an den Klimawandel.

Du kennst sicherlich die Faustregel: „Wenn eine WirtschaftstĂ€tigkeit im Katalog der WirtschaftstĂ€tigkeiten der EU-Taxonomie beschrieben ist, dann ist sie taxonomiefĂ€hig.“ Doch die EU-Taxonomie wĂ€re nicht ihrem Ruf entsprechend komplex, wenn es nicht auch fĂŒr diese Regel eine Ausnahme gĂ€be. Diese bezieht sich insbesondere auf WirtschaftstĂ€tigkeiten, die dem Umweltziel Anpassung an den Klimawandel zugeordnet sind. Doch der Reihe nach.

In unserem allgemeinen Einleitungstext zur EU-Taxonomie fĂŒr Fortgeschrittene haben wir erlĂ€utert, dass die EU-Taxonomie verschiedene Arten von WirtschaftstĂ€tigkeiten unterscheidet. Diese Differenzierung ist entscheidend, da die TaxonomiefĂ€higkeit im Kontext des Umweltziels Anpassung an den Klimawandel maßgeblich von der Art der WirtschaftstĂ€tigkeit abhĂ€ngt.

Eine hilfreiche Übersicht hierzu findest Du in der untenstehenden Tabelle. Die Zusammenfassung basiert auf den Aussagen aus den FAQ-Dokumenten zur EU-Taxonomie. Mithilfe unseres FAQ-Generators zur EU-Taxonomie kannst Du die relevanten Fragen ebenfalls einsehen, indem Du in der Spalte „Thema“ nach TĂ€tigkeiten Umweltziel Anpassung an den Klimawandel filterst.

Die Frage, ob eine WirtschaftstÀtigkeit unter dem Umweltziel Anpassung an den Klimawandel taxonomiefÀhige UmsÀtze generieren kann, richtet sich nach Art der WirtschaftstÀtigkeit:

  1. Wird eine WirtschaftstÀtigkeit im Umweltziel Anpassung an den Klimawandel gelistet, weist jedoch keine Besonderheiten auf, sind die entsprechenden UmsÀtze nicht taxonomiefÀhig; auch wenn die Beschreibung der TÀtigkeit grundsÀtzlich passt.

  2. Ist die WirtschaftstĂ€tigkeit eine sogenannte ermöglichende TĂ€tigkeit und dem Umweltziel Anpassung an den Klimawandel zugeordnet, wird sie wie jede andere normale WirtschaftstĂ€tigkeit behandelt. In diesem Fall gibt es keine Ausnahme, und die TaxonomiefĂ€higkeit wird entsprechend der ĂŒblichen Kriterien geprĂŒft.

  3. Handelt es sich um angepasste ermöglichende TĂ€tigkeit – also einer Kombination aus den ersten zwei Arten- so können taxonomiefĂ€hige UmsĂ€tze ausgewiesen werden, wenn die Kriterien zum wesentlichen Beitrag erfĂŒllt sind.

Bitte beachte, dass es auch in Bezug auf OpEx und CapEx ein paar Besonderheiten gibt. Diese werden wir in den jeweiligen FachbeitrÀgen zum CapEx und OpEx nochmal genauer analysieren.

Umgang mit WirtschaftstÀtigkeiten, die einen Beitrag zu mehreren Umweltzielen leisten.

Eine WirtschaftstÀtigkeit kann einen Beitrag zu mehreren Umweltzielen leisten. Wie damit umzugehen ist, wird in der Offenlegungsanforderung in Anhang I in Kapitel 1.2.2.2. beschrieben.

Man könnte meinen, dass eine WirtschaftstÀtigkeit einen Beitrag zu einem Umweltziel leistet, wenn die EU-Kommission diesen in Ihren Katalog an WirtschaftstÀtigkeiten aufgenommen hat. Wenn eine WirtschaftstÀtigkeit bei mehreren Umweltzielen gelistet ist, dann sollte sie auch zu mehreren Umweltzielen ein Beitrag leisten. So ist jedenfalls unser VerstÀndnis.

Aus dem vorherigen Abschnitt geht hervor, dass die festgelegten Kriterien aus Artikel 3 der Taxonomie-Verordnung fĂŒr alle Umweltziele eingehalten werden mĂŒssen, damit die WirtschaftstĂ€tigkeit als taxonomiekonform gilt. Dies ist natĂŒrlicher anspruchsvoller fĂŒr die Unternehmen zu erfĂŒllen, macht aber aus Sicht der Nachhaltigkeit Sinn. Beispielsweise hilft es niemanden in der Gesellschaft, wenn man ein klimaneutrales Haus in Holland baut, es dann aber vom Meer verschluckt wird, weil es nicht an den Klimawandel angepasst war.

Unternehmen können von GlĂŒck reden, dass dies in der Praxis natĂŒrlich nicht passiert (#Ironieoff) und es ausreicht die technischen Bewertungskriterien fĂŒr lediglich ein Umweltziel zu erfĂŒllen, um taxonomiekonforme UmsĂ€tze ausweisen zu können. Dies ist gĂ€ngige Praxis und wurde nochmal mit der Aktualisierung der Meldebögen von der EU-Kommission bestĂ€tigt, dass dies erlaubt ist. Wir von ESRS Services glauben nicht, dass dies sinnvoll ist. Auch können wir Dir keine Argumentation mit auf den Weg geben, wenn der PrĂŒfer auf a) verweist. Die BegrĂŒndung „ja, allen machen das so“, halten wir fĂŒr sehr gewagt.

Falls ein Unternehmen die Bewertungskriterien fĂŒr mehrere Umweltziele erfĂŒllt, kann es seinen Umsatz auf die jeweiligen Umweltziele aufteilen. Hierbei berĂŒcksichtigt das Unternehmen die Spezifika der jeweiligen WirtschaftstĂ€tigkeit. Ein FAQ-Dokument nennt als Beispiel, dass ein Unternehmen den Umsatz aus AufforstungsaktivitĂ€ten mit klimatisch angepassten BĂ€umen an dĂŒrregefĂ€hrdeten Standorten unter dem Umweltziel Klimaschutz verbucht. Dagegen wird der Umsatz aus dem Verkauf von Saatgut und Setzlingen fĂŒr dĂŒrrebestĂ€ndige BĂ€ume unter dem Ziel der Anpassung an den Klimawandel ausgewiesen.

Bei angepassten TĂ€tigkeiten ist die Besonderheit zu beachten, dass die UmsĂ€tze nicht dem Ziel Anpassung an den Klimawandel zugeordnet werden dĂŒrfen. Außerdem muss das Unternehmen sicherstellen, dass DoppelzĂ€hlungen mit einer durchdachten Methodik vermieden wird.

Die AufschlĂŒsselung von KPI: der grĂ¶ĂŸte Hebel zur Erhöhung des taxonomiekonformen Umsatzanteils.

Wie Du sicherlich schon festgestellt hast, ist eine KonformitĂ€tsprĂŒfung sehr komplex. Vermeintliche Kleinigkeiten können entscheiden, ob eine WirtschaftstĂ€tigkeit taxonomiekonform bewertet wird oder nicht. Beispielsweise fĂŒhrt der fehlende Nachweis einer Klima- und VulnerabilitĂ€tsanalyse an einem einzelnen Standort oder ein auslaufendes Produkt im Sortiment dazu, dass eine ganze WirtschaftstĂ€tigkeit als nicht-taxonomiekonform eingestuft wird. Das wĂ€re sehr Ă€rgerlich! Zum GlĂŒck hat der Gesetzgeber hier eine Möglichkeit gelassen, dieses Ärgernis zu umgehen. Unternehmen dĂŒrfen die KPI fĂŒr eine WirtschaftstĂ€tigkeit aufschlĂŒsseln.

Wie die AufschlĂŒsselung in der Praxis aussieht, schauen wir uns gleich an. FĂŒr den Moment ist nur wichtig zu verstehen, dass es sein kann, dass nur Teile einer WirtschaftstĂ€tigkeit taxonomiekonform sind. Hier liegt die Aufgabe beim Nachhaltigkeitsmanager herauszuarbeiten, an welchen Kriterien man feststellen kann, wann ein Umsatz taxonomiekonform ist und wann er es nicht ist. Dies kann der Standort sein (z.B. erfĂŒllen die Standorte in Spanien die technischen Bewertungskriterien, aber nicht die deutschen Standorte), das Produkt (z.B. Autos mit unterschiedlicher Antriebstechnologie) oder die Nutzung bestimmter Maschinen. Die Entscheidungskriterien sind abhĂ€ngig von den Spezifika der WirtschaftstĂ€tigkeit und des Unternehmens.

Generell sind Unternehmen nicht verpflichtet diese AufschlĂŒsselung vorzunehmen. Um den taxonomiekonformen Anteil zu erhöhen, ist dies aber ratsam. Wenn Unternehmen eine AufschlĂŒsselung vornehmen, dann muss dies auf angemessenen Entscheidungskriterien basieren und glaubhaft begrĂŒndet werden.

Weitere anzugebende qualitative Informationen zur Umsatz-KPI.

ZusĂ€tzlich zur Berechnung der Umsatz-KPI sind auch qualitative Angaben erforderlich. Dazu gehört unter anderem, wie der Umsatz dem ZĂ€hler zugeordnet wurde und wie BeitrĂ€ge aus taxonomiekonformen TĂ€tigkeiten berĂŒcksichtigt werden, die dem Eigenbedarf dienen.

In einem unserer kommenden FachbeitrĂ€ge gehen wir ganz genau auf die qualitativen Angaben ein. FĂŒr den Moment findest Du in unserer Fachdatenbank zur EU-Taxonomie ein Musterbeispiel eines Taxonomie-Berichts, welcher von unseren Kollegen von PwC erstellt wurde. Das Beispiel erklĂ€rt die Anforderungen an die qualitativen Angaben auf eine prĂ€zise und praxisnahe Weise.

Weitere Klarstellungen zur Berechnung der Umsatz-KPI aus den FAQ-Dokumenten.

Alle Klarstellungen findest Du in unserem FAQ-Navigator zur EU-Taxonomie. Nutz die Filtermöglichkeit, um die passenden Antworten auf Deine Fragen zu erhalten. Hier siehst Du lediglich eine Auswahl an Klarstellungen.

Wie sollten Unternehmen negative Einnahmen im Zusammenhang mit der Berichterstattung zur TaxonomiefÀhigkeit ausweisen?

Im delegierten Rechtsakt ĂŒber die Offenlegungspflichten ist nicht festgelegt, wie negative Einnahmen im Rahmen der Berichterstattung zur TaxonomiefĂ€higkeit zu behandeln sind.

Negative Einnahmen können fĂŒr die Berichterstattung zur TaxonomiefĂ€higkeit mit einem Wert von 0 % angesetzt werden. Der negative Wert kann von den Unternehmen jedoch als Geldbetrag angegeben werden.

Wenn das Unternehmen im Rahmen einer TĂ€tigkeit negative Einnahmen erzielt, kann der Nenner der absolute Wert des positiven Umsatzes aus den ĂŒbrigen TĂ€tigkeiten sein. Dieser kann zur Berechnung des Anteils der taxonomiefĂ€higen TĂ€tigkeiten herangezogen werden. Siehe dazu das Beispiel in Tabelle 2.

Sollte ein Unternehmen einen taxonomiefĂ€higen Umsatz melden, wenn die WirtschaftstĂ€tigkeit nicht von dem Unternehmen, sondern von einem Unterauftragnehmer ausgefĂŒhrt wurde?

In Anhang I Abschnitt 1.1.1 wird klargestellt, dass der gemeldete Umsatz aus taxonomiekonformen TĂ€tigkeiten die gemĂ€ĂŸ International Accounting Standard (IAS) 1, Paragraf 82(a) in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 1126/2008 der Kommission ( 18) ausgewiesenen Einnahmen umfasst.

Nach Artikel 10 des delegierten Rechtsakts ĂŒber die Offenlegungspflichten werden Unternehmen, die nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) bilanzieren, dazu angehalten, bei der Berichterstattung zur TaxonomiefĂ€higkeit die in ihren AbschlĂŒssen nach den IFRS ausgewiesenen Einnahmen zu verwenden, um ihren Umsatz aus den taxonomiefĂ€higen TĂ€tigkeiten offenzulegen.

Unternehmen sollten zunĂ€chst die zugrunde liegende wirtschaftliche TĂ€tigkeit gemĂ€ĂŸ Anhang I des delegierten Rechtsakts zur Klimataxonomie bestimmen, um zu prĂŒfen, wie Umsatz aus taxonomiefĂ€higen TĂ€tigkeiten zu melden ist, wenn Waren oder Dienstleistungen von einem Unterauftragnehmer geliefert bzw. erbracht wurden. Diese Vorgehensweise steht im Einklang mit den IFRS-Vorschriften. Anschließend stellt das Unternehmen fest, ob es die von einem Unterauftragnehmer erbrachte WirtschaftstĂ€tigkeit kontrolliert. Der Begriff „Kontrolle“ bezieht sich in diesem Zusammenhang auf die Frage, ob das Unternehmen die UmstĂ€nde kontrolliert, unter denen der Unterauftragnehmer arbeitet.

Die Website der Plattform fĂŒr ein nachhaltiges Finanzwesen ( 19) enthĂ€lt weitere Empfehlungen zu bewĂ€hrten Verfahren fĂŒr die freiwillige Berichterstattung zur TaxonomiefĂ€higkeit im ersten Berichtsjahr bzw. in den ersten Berichtsjahren.

Wie sollte ein Nicht-Finanzunternehmen ĂŒber Produkte und Dienstleistungen berichten, die sowohl intern verbraucht als auch extern verkauft werden?

In Anhang I des delegierten Rechtsakts ĂŒber die Offenlegungspflichten wird klargestellt, dass die Unternehmen bei der Berechnung ihres taxonomiekonformen Umsatzes dieselben RechnungslegungsgrundsĂ€tze anwenden mĂŒssen, die auch fĂŒr die Erstellung ihrer konsolidierten JahresabschlĂŒsse gelten. Damit soll die Vergleichbarkeit mit dem im konsolidierten Abschluss des Unternehmens ausgewiesenen Umsatz gewĂ€hrleistet werden. Folglich werden bei der Erstellung einer konsolidierten nichtfinanziellen ErklĂ€rung nach den RechnungslegungsgrundsĂ€tzen der Konsolidierung die konzerninternen VerkĂ€ufe und der Umsatz aus dem Eigenverbrauch ausgeschlossen.

Nach Anhang I Abschnitt 1.2.3 des delegierten Rechtsakts ĂŒber die Offenlegungspflichten mĂŒssen Nicht-Finanzunternehmen jedoch „Angaben zu den BetrĂ€gen fĂŒr taxonomiekonforme TĂ€tigkeiten, die dem Eigenbedarf der Nicht-Finanzunternehmen dienen“ offenlegen.

Folglich darf ein Unternehmen im Rahmen der Berichterstattung zur TaxonomiefĂ€higkeit nur den Umsatz aus externen VerkĂ€ufen in den ZĂ€hler aufnehmen. UmsĂ€tze aus „internen VerkĂ€ufen“ könnten freiwillig und getrennt von den Pflichtangaben gemĂ€ĂŸ dem delegierten Rechtsakt ĂŒber die Offenlegungspflichten offengelegt werden ( 20). 

Die Website der Plattform fĂŒr ein nachhaltiges Finanzwesen ( 21) enthĂ€lt weitere Empfehlungen zu bewĂ€hrten Verfahren fĂŒr die freiwillige Berichterstattung zur TaxonomiefĂ€higkeit im ersten Berichtsjahr bzw. in den ersten Berichtsjahren.

Wie sollten Nicht-Finanzunternehmen immaterielle GĂŒter im Rahmen der Berichterstattung zur TaxonomiefĂ€higkeit behandeln?

Im delegierten Rechtsakt ĂŒber die Offenlegungspflichten wird in zwei Abschnitten auf immaterielle GĂŒter im Zusammenhang mit der Berichterstattung zur TaxonomiekonformitĂ€t Bezug genommen:

a) in Abschnitt 1.1.1 in Bezug auf die Umsatz-KPI und

b) in Abschnitt 1.1.2.1 in Bezug auf den Nenner des CapEx-KPI.

Daher muss die CapEx-Berichterstattung nach Artikel 10 Absatz 2 des delegierten Rechtsakts ĂŒber die Offenlegungspflichten immaterielle GĂŒter einschließen, die den in Artikel 1 Absatz 5 des delegierten Rechtsakts ĂŒber die Offenlegungspflichten definierten taxonomiefĂ€higen WirtschaftstĂ€tigkeiten entsprechen.

Derselbe Ansatz sollte fĂŒr die Offenlegung der taxonomiefĂ€higen UmsĂ€tze verfolgt werden. Das bedeutet, dass der Nettoumsatz aus immateriellen GĂŒtern angerechnet werden sollte, wenn er taxonomiefĂ€higen WirtschaftstĂ€tigkeiten im Sinne des delegierten Rechtsakts ĂŒber die Offenlegungspflichten entspricht.

Immaterielle GĂŒter sind in der OpEx-Definition nicht berĂŒcksichtigt. Zu beachten ist jedoch die Definition des Nenners des OpEx-KPI in Abschnitt 1.1.3.1, der sich auf „direkte nicht kapitalisierte Kosten“ bezieht (siehe Frage 12). Daher zĂ€hlen immaterielle GĂŒter, die nach dem internationalen Rechnungslegungsstandard nicht kapitalisiert werden, nicht zu den Aktiva und werden daher den OpEx zugerechnet.

Wie sollten Nicht-Finanzunternehmen den Umsatz aus taxonomiefÀhigen TÀtigkeiten behandeln, die im Laufe des GeschÀftsjahres entkonsolidiert werden?

In Anhang I Abschnitt 1.1.1 wird klargestellt, dass der gemeldete Umsatz aus taxonomiekonformen TĂ€tigkeiten die gemĂ€ĂŸ International Accounting Standard (IAS) 1, Paragraf 82(a) in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 1126/2008 der Kommission ausgewiesenen Einnahmen umfassen muss.

Nach Artikel 10 des delegierten Rechtsakts ĂŒber die Offenlegungspflichten werden Unternehmen, die nach den IFRS bilanzieren, dazu angehalten, bei der Berichterstattung zur TaxonomiefĂ€higkeit die in ihren AbschlĂŒssen nach den IFRS ausgewiesenen Einnahmen zu verwenden, um ihren Umsatz aus den taxonomiefĂ€higen TĂ€tigkeiten offenzulegen.

GemĂ€ĂŸ IFRS 10 Paragraphen 25 und B98 muss ein Mutterunternehmen, das die Beherrschung ĂŒber ein Tochterunternehmen verliert, weiterhin alle ErtrĂ€ge und Aufwendungen, die von diesem Tochterunternehmen stammen und bis zum Zeitpunkt der Entkonsolidierung angefallen sind (d. h. wenn ein Tochterunternehmen nicht mehr Teil eines Mutterunternehmens/einer Unternehmensgruppe ist), in seiner Gewinn- und Verlustrechnung erfassen. Bei der Entkonsolidierung mĂŒssen jedoch alle Vermögenswerte und Schulden des ehemaligen Tochterunternehmens aus der Bilanz ausgebucht werden.

Beispiel: Ein Tochterunternehmen wird am 30. Juni verĂ€ußert und hat bis zu diesem Datum einen taxonomiefĂ€higen Umsatz erzielt. Daher wird das Mutterunternehmen, das nach den IFRS bilanziert, am 31. Dezember die Vermögenswerte und Schulden dieses Tochterunternehmens aufgrund des am 30. Juni eingetretenen Verlusts der Beherrschung nicht mehr konsolidieren, in ihrer Gewinn- und Verlustrechnung jedoch die bis zum 30. Juni von der ehemaligen Tochtergesellschaft erzielten, taxonomiefĂ€higen UmsĂ€tze bilanzieren. FĂŒr die Berichterstattung nach dem delegierten Rechtsakt ĂŒber die Offenlegungspflichten bedeutet dies, dass die taxonomiefĂ€higen VerkĂ€ufe auch bis zum 30. Juni erfasst werden mĂŒssen.

Wie sollten Umsatz, Investitionsausgaben und Betriebsausgaben von Gemeinschaftsunternehmen im Zusammenhang mit der Meldung taxonomiebezogener KPI berĂŒcksichtigt werden?

GemĂ€ĂŸ IFRS 11 ist ein Gemeinschaftsunternehmen eine gemeinsame Vereinbarung, bei der die Parteien, die gemeinschaftlich die FĂŒhrung ĂŒber die Vereinbarung ausĂŒben, Rechte am Nettovermögen der Vereinbarung besitzen. Im Einklang mit IFRS 11 wird eine Beteiligung an Gemeinschaftsunternehmen als Anteil anerkannt und nach der Equity-Methode gemĂ€ĂŸ IAS 28 („Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen“) bilanziert, es sei denn, das betreffende Unternehmen ist gemĂ€ĂŸ diesem Standard (IFRS 11 Paragraf 24) von der Anwendung der Equity-Methode befreit.

Damit meldende Unternehmen jedoch leichter ein genaues Bild ihrer taxonomiekonformen Anteile vermitteln können, können Nicht-Finanzunternehmen gemĂ€ĂŸ Anhang I Abschnitt 1.2.3 auf freiwilliger Basis zusĂ€tzliche Umsatz-, CapEx und OpEx-KPI offenlegen, die Anteile an Gemeinschaftsunternehmen einschließen, die gemĂ€ĂŸ IFRS 11 oder IAS 28 nach der Equity-Methode bilanziert werden, wobei dies anteilig entsprechend ihrem Anteil am Kapital des Gemeinschaftsunternehmens zu erfolgen hat.

Wann ist ein Unternehmen verpflichtet, gemĂ€ĂŸ dem delegierten Rechtsakt ĂŒber die Offenlegungspflichten eine WirtschaftstĂ€tigkeit zu melden, die nicht vom meldenden Unternehmen selbst, sondern von einem Unterauftragnehmer ausgefĂŒhrt wurde?

Meldende Unternehmen mĂŒssen Umsatzerlöse aus TĂ€tigkeiten, die von einem Unterauftragnehmer ausgefĂŒhrt werden, gemĂ€ĂŸ der in Anhang I Abschnitt 1.1.1 des delegierten Rechtsakts ĂŒber die Offenlegungspflichten beschriebenen Rechnungslegungsmethode melden. Daher sollte das berichtende Unternehmen festlegen, ob es die Einnahmen aus dieser TĂ€tigkeit als seine eigenen Einnahmen gemĂ€ĂŸ den GrundsĂ€tzen des anwendbaren IFRS 15 erfasst. Werden die von einem Unterauftragnehmer erzielten Einnahmen als Einnahmen des meldenden Unternehmens erfasst, mĂŒssen sie in die Berechnung des Umsatz-KPI einbezogen werden.

Hierzu folgendes Beispiel: Ein Unternehmen ist in der Logistikbranche tĂ€tig und erbringt fĂŒr seine Kunden GĂŒterbeför derungsleistungen im Straßenverkehr (TĂ€tigkeit 6.6 „GĂŒterbeförderung im Straßenverkehr“, die im delegierten Rechtsakt zur Klimataxonomie folgendermaßen beschrieben wird: „Erwerb, Finanzierung, Leasing, Vermietung und Betrieb von Fahrzeugen der Klassen 
“). Zur Erbringung dieser Beförderungsleistungen nutzt das Unternehmen entweder Fahrzeuge, die sich direkt in seinem Besitz befinden und direkt von ihm betrieben werden, oder es lagert einen Teil seiner TĂ€tigkeiten aus, indem es VertrĂ€ge mit Unterauftragnehmern oder Drittanbietern von Beförderungs leistungen abschließt, damit diese die Beförderungsleistungen fĂŒr seine Kunden erbringen, ohne dass das Unternehmen die dafĂŒr vorgesehenen Fahrzeuge erwirbt, least oder direkt betreibt.

Der Umsatz wird fĂŒr die gesamte TĂ€tigkeit der Beförderung erzielt, unabhĂ€ngig davon, wie (d. h. von wem) die Leistungen erbracht werden; eine ausgelagerte TĂ€tigkeit ist Teil der allgemeinen TĂ€tigkeit 6.6 „GĂŒterbeförderung im Straßenverkehr“, auch wenn das Unternehmen die Fahrzeuge weder erwirbt noch mietet noch direkt betreibt. FĂŒr diesen ausgelagerten Teil der TĂ€tigkeiten ist der Umsatz-KPI, der fĂŒr taxonomiebezogene Angaben zu berĂŒcksichtigen ist, derjenige, der sich aus den AbschlĂŒssen gemĂ€ĂŸ IFRS 15.34 bis B3 ergibt.

Wenn das Unternehmen in den AbschlĂŒssen bei der ErfĂŒllung der Leistungsverpflichtungen als Prinzipal bestimmt wird, erfasst es als Erlös die Gesamtgegenleistung, die es im Austausch fĂŒr die Übertragung der spezifischen GĂŒter oder Dienstleistungen erwartet. Wenn ein Unternehmen, das als Agent auftritt, die Leistungsverpflichtung erfĂŒllt, erfasst es als Erlös die GebĂŒhr oder Provision, die es im Austausch fĂŒr die Beauftragung der anderen Partei mit der Lieferung der speziellen GĂŒter oder der Erbringung der speziellen Dienstleistungen erwartet. Wie in Anhang I Abschnitt 1.1.1 des delegierten Rechtsakts ĂŒber die Offenlegungspflichten angegeben, umfasst der Umsatz die gemĂ€ĂŸ IAS 1.82(a) ausgewiesenen Einnahmen.

Wie sollten meldende Unternehmen Umsatzerlöse WirtschaftstÀtigkeiten zuordnen, mit denen Kunden mehrere Dienstleistungen erbracht bzw. Produkte bereitgestellt werden?

Hier ist die in Anhang I Abschnitt 1.1.1 beschriebene Rechnungslegungsmethode anzuwenden. Konkret sind im IFRS 15 Kriterien fĂŒr die Erfassung von Einnahmen auf der Grundlage der vom meldenden Unternehmen erfĂŒllten Leistungsverpflichtungen festgelegt, unter anderem auch fĂŒr die FĂ€lle, in denen mehrere Leistungsverpflichtungen ein einziges BĂŒndel bilden, dem die Einnahmen vollstĂ€ndig zugeordnet werden. FĂŒr die Zwecke der Meldung des UmsatzKPI sollten diese Kriterien befolgt werden, um zu bestimmen, wie die Einnahmen verschiedenen WirtschaftstĂ€tigkeiten zuzuordnen sind, wenn mehrere Leistungsverpflichtungen fĂŒr denselben Kunden oder dieselbe Gruppe von Kunden erfĂŒllt werden.

Hierzu ein Beispiel: Ein Unternehmen schließt einen Vertrag ĂŒber die Errichtung einer Infrastruktur zur Erzeugung erneuerbarer Energie fĂŒr einen Kunden ab. Das Unternehmen ist fĂŒr die allgemeine Verwaltung des Projekts verantwortlich und ermittelt verschiedene zugesagte GĂŒter oder Dienstleistungen, darunter Ingenieursleistungen, BaustellenrĂ€umung, Fundamentlegung, Beschaffungsleistungen, Errichtung der Struktur, Installation von AusrĂŒstung und Technologie sowie Fertigstellung. Die Zuordnung der aus diesem Projekt erzielten Umsatzerlöse zu verschiedenen WirtschaftstĂ€tigkeiten beruht auf der Analyse, die gemĂ€ĂŸ IFRS 15 in den AbschlĂŒssen vorgenommen wurde. Das heißt, sie richtet sich danach, ob die GĂŒter und Dienstleistungen aus buchhalterischer Sicht eigenstĂ€ndig abgrenzbar sind oder nicht. Sind die betreffenden GĂŒter und Dienstleistungen eigenstĂ€ndig abgrenzbar, werden die Umsatzerlöse auf die jeweils zugrunde liegenden WirtschaftstĂ€tigkeiten aufgeteilt und diesen zugeordnet.

Wie sollten meldende Unternehmen Umsatzerlöse aus taxonomiekonformen WirtschaftstÀtigkeiten offenlegen, deren Produktion (Output) intern genutzt wird oder dem Eigenbedarf dient?

Die Offenlegung von „Angaben zu den BetrĂ€gen fĂŒr taxonomiekonforme TĂ€tigkeiten, die dem Eigenbedarf der Nichtfinanzunternehmen dienen“, gemĂ€ĂŸ Anhang I Abschnitt 1.2.3.1 Buchstabe b ist neben den wichtigsten Faktoren und Elementen fĂŒr die VerĂ€nderung des Umsatz-KPI ein Element der Hintergrundinformationen, anhand dessen meldende Unternehmen erlĂ€utern können, ob und wie sich die Produktion (Output) aus taxonomiekonformen TĂ€tigkeiten, die intern verkauft werden oder dem Eigenbedarf dienen, wĂ€hrend des Berichtszeitraums entwickelt hat ( 52). Anhand dieser Informationen können meldende Unternehmen offenlegen, wo und wie die Produktion (Output) aus taxonomiekonformen WirtschaftstĂ€tigkeiten (z. B. taxonomiekonforme erneuerbare Energie) womöglich dem Eigenbedarf diente und daher nicht in ihrem Umsatz-KPI erscheint, in dem nur externe VerkĂ€ufe erfasst werden.

Die Berechnung der Umsatz-KPI in der Praxis.

Nun ist es endlich soweit. FĂŒr uns war dieser Teil das fehlende Puzzleteil, um die Berechnung der Umsatz-KPI vollstĂ€ndig zu verstehen. Du hast jetzt viele Ausnahmen kennengelernt, aber lass Dich davon bitte nicht verunsichern. Die Grundlogik ist einfach und logisch und die werden wir jetzt Schritt fĂŒr Schritt gemeinsam durchgehen. Die einzelnen Besonderheiten musst Du dann bzw. Dein Kollege aus der Finanzbuchhaltung natĂŒrlich berĂŒcksichtigen. Da sind wir aber guter Dinge, dass Ihr das gut hinbekommt. Gerne kannst Du auch kostenlos unser FAQ zur EU-Taxonomie nutzen und Deine Fragen an uns stellen. 

Hier nochmal kurz die Erinnerung, wie die Umsatz-KPI definiert ist:

1. Schritt: Darstellung der Ergebnisse aus der KonformitĂ€tsprĂŒfung.

Wie Du in unserem Leitfaden zur Umsetzung der EU-Taxonomie sicherlich schon gelesen hast, betrachten wir die Perspektiven des Nachhaltigkeitsmanagers und der Finanzbuchhaltung mehr oder weniger separat. FĂŒr uns heißt das, dass der Nachhaltigkeitsmanager seinen Job gemacht hat und eine TaxonomiefĂ€higkeitsprĂŒfung und eine KonformitĂ€tsprĂŒfung schon durchgefĂŒhrt hat. Diese Ergebnisse gibt er nun an die Finanzbuchhaltung weiter. Mit diesen Informationen könnten diese die Umsatz-Kennzahlen berechnen. In der folgenden Abbildung siehst Du Informationen, die der Nachhaltigkeitsmanager weitergibt:

2. Schritt: Matchen der Produkte bzw. Dienstleistungen mit den WirtschaftstÀtigkeiten.

Der Nachhaltigkeitsmanager hat seinem Kollegen aus dem Controlling seine Ergebnisse und ihm diesen Blogbeitrag zur Berechnung der Umsatz-Kennzahlen zugeschickt. Er weiß jetzt, was zu tun ist. Damit Du auch ein VerstĂ€ndnis bekommst, was Dein Kollege macht, schauen wir uns dies nochmal im Detail an.

Wenn Deine Kollegen aus der Finanzbuchhaltung richtig auf Zack sind, dann haben sie den gesamten Prozess schon halb-automatisiert in ihrem FiBu-System integriert. Mit wenigen KnopfdrĂŒcken können Sie die Umsatz-Kennzahlen berechnen. In der Regel braucht dies noch ein bisschen Zeit und deswegen wird dies von vielen Unternehmen noch manuell ĂŒber Excel berechnet. Daher baut unser Praxisbeispiel auch auf dem „Excel-Ansatz“ auf.  

Zu Beginn lÀdt sich der Controller einen riesigen Datensatz aus dem FiBu-System herunter. Dieser erhÀlt ganz viele Informationen, Àhnlich wie es in der folgenden Abbildung dargestellt ist:

Die letzte Spalte „WirtschaftstĂ€tigkeit“ wurde vom Controller in der Tabelle ergĂ€nzt. Hier findet nun das Matching statt. Der Controller arbeitet sich Zeile fĂŒr Zeile durch und weist jedem Buchungssatz die passende WirtschaftstĂ€tigkeit zu. In diesem Beispiel macht er dies 35.023 Mal. Jetzt weißt Du auch, warum die Taxonomie so zeitaufwendig und so ein ungeliebter Job bei Controllern ist. Spaß beiseite. Deine Kollegen sind natĂŒrliche Genies. Mit Hilfe von gezielten Formeln lassen sich diese 35.023 BuchungssĂ€tze innerhalb von Minuten zu den WirtschaftstĂ€tigkeiten zuordnen. Beispielsweise machen Sie die Zuordnung zu den WirtschaftstĂ€tigkeiten mit Hilfe der NACE-Code, ĂŒber den GeschĂ€ftsbereich oder die Produktkategorie.

Da die GeschÀftsbereiche in unserem Fallbeispiel sehr heterogen sind, wurde die Zuordnung anhand der GeschÀftsbereiche gemacht. Das Ergebnis sieht wie folgt aus:

Nun sind alle BuchungssĂ€tze den WirtschaftstĂ€tigkeiten zugeordnet. ZusĂ€tzlich hat der Controller auch schon den Jahresgesamtumsatz im Jahr 2024 berechnet, nĂ€mlich 35.090.324€. Ja genau, diese Zahl bildet den Nenner bei der Berechnung der Umsatz-Kennzahl.

3. Schritt: Berechnung der (nicht) taxonomiefÀhigen UmsÀtze.

Dein Kollege hat sogar noch weitere coole Skills auf Lager. Mit wenigen Klicks zaubert er sich diese Pivot-Tabelle:

Um den Anteil an (nicht) taxonomiefÀhigen UmsÀtzen zu berechnen, teilt er jetzt die Summe der jeweiligen GeschÀftsbereiche durch den Gesamtumsatz. Er erhÀlt nun folgende Ergebnisse:

Sehr cool. Die Ermittlung der (nicht) taxonomiefÀhigen UmsÀtze ist geschafft! Nun geht es auch darum die taxonomiekonformen UmsÀtze zu ermitteln.

Schritt 4.1: Berechnung der taxonomiekonformen UmsĂ€tze (ohne AufschlĂŒsselung der KPI).

Es ist durchaus möglich, dass in einem Unternehmen die gesamte WirtschaftstĂ€tigkeit als taxonomiekonform eingestuft wird. Dies ist sowohl im Sinne der Nachhaltigkeit als auch fĂŒr den Controller wĂŒnschenswert. In diesem Fall sind alle taxonomiefĂ€higen UmsĂ€tze, auch taxonomiekonforme UmsĂ€tze.

Schritt 4.2: Berechnung der taxonomiekonformen UmsĂ€tze (mit AufschlĂŒsselung der KPI).

Oft ist es der Fall, dass nur Teile einer WirtschaftstĂ€tigkeit taxonomiekonform sind. Hier ist es fĂŒr viele Unternehmen ratsam, eine AufschlĂŒsselung der KPI vorzunehmen. Wenn ein Unternehmen eine AufschlĂŒsselung vornimmt, dann muss dies auf angemessenen Entscheidungskriterien basieren und glaubhaft begrĂŒndet werden.

Die Entscheidungskriterien hĂ€ngen von den spezifischen Merkmalen der WirtschaftstĂ€tigkeit und des Unternehmens ab. Beispiele fĂŒr solche Kriterien sind der Standort, Produktspezifika, die verwendete Herstellungstechnologie, eine bestimmte Maschine oder unternehmensspezifische Faktoren. An diesem Punkt könnte es sein, dass der Controller nochmals auf Dich als Nachhaltigkeitsmanager zukommt, um genau zu klĂ€ren, welches Entscheidungskriterium er verwenden muss, um festzustellen, ob die UmsĂ€tze taxonomiekonform sind oder nicht.

In unserem Fallbeispiel ist das Entscheidungskriterium der Standort. Die Standorte in Spanien sind taxonomiekonform, die Standorte in Polen und Deutschland erfĂŒllen die technischen Bewertungskriterien noch nicht und sind somit lediglich taxonomiefĂ€hig.

In unserem Beispiel erhÀlt der Controller mit wenigen Klicks folgende Tabelle:

Schritt 5: DurchfĂŒhrung von PlausibilitĂ€tschecks und Ausnahmen beachten.

WĂ€hrend des gesamten Prozesses fĂŒhrt der Controller eine Vielzahl von PlausibilitĂ€tsprĂŒfungen durch. Zum Beispiel stellt er sicher, dass keine DoppelzĂ€hlungen auftreten, also dass UmsĂ€tze nicht versehentlich zweimal als taxonomiekonform erfasst werden. Noch einmal der Hinweis: Es handelt sich hierbei um einen stark vereinfachten, aber unserer Meinung nach durchaus realistischen Ansatz. SelbstverstĂ€ndlich mĂŒssen auch viele Ausnahmen berĂŒcksichtigt werden. Unser Ziel war es, Dir lediglich den groben Gesamtprozess verstĂ€ndlich zu machen.

Schritt 6: Darstellung der Ergebnisse im Meldebogen.

Dieser Schritt ist nur noch Formsache. Bei unseren zahlreichen Hilfsmitteln zur EU-Taxonomie findest Du auch die aktualisierten Meldebögen zur EU-Taxonomie. Auch wenn es zunĂ€chst etwas kompliziert wirken mag, ist das AusfĂŒllen der Tabellen letztlich unkompliziert. Wenn Du die Meldebögen zum ersten Mal ausfĂŒllst, empfehlen wir Dir, einige Beispielberichte zur EU-Taxonomie im Vorfeld anzuschauen, um ein GefĂŒhlt dafĂŒr zu bekommen.

In unserem Beispiel fĂŒllen wir den Meldebogen zur Umsatz-KPI wie folgt aus:

Fazit zur Berechnung der Umsatz-KPI

Die Berechnung der Umsatz-Kennzahlen ist grundsĂ€tzlich logisch aufgebaut, auch wenn die Vielzahl an Ausnahmen zunĂ€chst komplex erscheinen mag. Mit dem richtigen Überblick und ein wenig Übung lassen sich diese jedoch problemlos bewĂ€ltigen. Zudem haben wir Dir gezeigt, wie Deine Kollegen aus der Finanzbuchhaltung die Anforderungen strukturieren und in der Praxis umsetzen können. TatsĂ€chlich hĂ€tte uns dieses Praxisbeispiel bei unseren ersten Schritten mit der EU-Taxonomie sehr geholfen. Wir hoffen, dass dieser Artikel Dir geholfen hat, die Grundlagen besser zu verstehen und dass er Dir in GesprĂ€chen mit Deinen Kollegen aus der FiBu nĂŒtzlich ist. Falls Du diesen Artikel nĂŒtzlich fandest, freuen wir uns, wenn Du ihn teilst. Dadurch stĂ€rkst Du Dein Netzwerk und erleichterst Dir zukĂŒnftige GesprĂ€che rund um die EU-Taxonomie.

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