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Über Sustainability-Manager*in / Nachhaltigkeits­expert*in

Kursdauer

40 Stunden

Sprache

Deutsch

Kurskapazität

75 Personen

Nettopreis

2876 €

Über den Kurs Sustainability-Manager*in / Nachhaltigkeits­expert*in

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) wird ab dem Geschäftsjahr 2025 für viele mittelständische Unternehmen in Deutschland eine zentrale Rolle spielen. Sie verpflichtet Unternehmen, ihren (Konzern-)Lagebericht um einen umfassenden Nachhaltigkeitsbericht zu erweitern, der sich an den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) orientiert und die Anforderungen der EU-Taxonomie-Verordnung berücksichtigt.

Dies bringt erhebliche Änderungen mit sich, da Unternehmen nicht nur Informationen zu ihrer finanziellen Leistung, sondern auch detaillierte Angaben zu ökologischen, sozialen und Governance-Aspekten machen müssen.

Steuerberater*innen:
Für Steuerberater*innen entsteht dadurch ein neues, wachsendes Beratungsfeld. Sie werden künftig ihre Mandanten nicht nur in steuerlichen Angelegenheiten, sondern auch in der Nachhaltigkeitsberichterstattung unterstützen müssen.

Das bedeutet, dass Steuerberater sich in den kommenden Jahren umfassend fortbilden müssen, um die Berichterstattungsprozesse ihrer Mandanten zu unterstützen, mögliche Risiken im unternehmerischen Handeln zu identifizieren und gleichzeitig sicherzustellen, dass alle regulatorischen Vorgaben eingehalten werden.

Wirtschaftsprüfer*innen:
Die neuen Anforderungen betreffen aber auch insbesondere Wirtschaftsprüfer*innen, die bereits vor dem 1. Januar 2024 zugelassen oder anerkannt wurden, sowie Personen, die sich bis zum 31. Dezember 2025 im Zulassungsverfahren befinden. Diese Übergangsregelung beruht auf Artikel 14a der Abschlussprüferrichtlinie (AP RL), der sogenannten „Grandfather-Regelung.“

Bis zum 31. Dezember 2025 haben diese Personen die Möglichkeit, sich durch den Nachweis von 40 Stunden strukturierter Fortbildung im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung als Nachhaltigkeitsprüfer in das Berufsregister eintragen zu lassen.
Über die Stärken dieses Kurses
Weitere Eckdaten
Art der Wissens­vermittlung
Blended Learning
E-Learning
Interaktives Seminar / Workshop
Lernmaterial
Selbsttests
Übungsaufgaben
Videoaufnahmen
Vorlesungsunterlagen
Prüfungs­eistung
keine Prüfung
Besonderheiten
keine Prüfung
Kursinhalte
Themenübergreifend
✅ Wesentlichkeitsanalyse
✅ Nachhaltigkeitsstrategie
Fokusthemen
✅ ESG im Prozessmanagement
1. Rechtliche Anforderungen und Standards für die Aufstellung der jährlichen und konsolidierten Nachhaltigkeitsberichte
– Regelungen zur Aufstellung in der Corporate Sustainability Reporting Directive der EU (CSRD)
– Nationale Vorschriften in Bezug auf die Aufstellung der Nachhaltigkeitsberichte, insbesondere des HGB und des EGHGB
– Überblick über die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) und Inhalte wesentlicher Einzelstandards (insbesondere ESRS 1, ESRS 2 und Kerninhalte der themenspezifischen ESRS)
– Überblick über die Kerninhalte der EU-Taxonomie-Verordnung
– Besonderheiten wie Schätzungen, Wertschöpfungskette, Stakeholderkreis und ESEF

2. Nachhaltigkeitsanalyse
– Analyse der Strategie (Ist-Zustand und Zielvorstellung) und des Geschäftsmodells des Unternehmens in Bezug auf Nachhaltigkeit
– Wesentlichkeitsanalyse nach ESRS hinsichtlich finanzieller Wesentlichkeit und Wesentlichkeit der Auswirkungen (doppelte Wesentlichkeit); Begriff der Auswirkungen, Risken und Chancen (impacts, risks and opportunities – IRO)
– Übergangsplan im Bereich Klimaschutz; gegebenenfalls ergänzend Resilienzanalyse

3. Due-Diligence-Prozesse zu Nachhaltigkeitsaspekten
– Verfahren, mit denen das Unternehmen ermittelt, wie es mit den tatsächlichen und potenziellen negativen Auswirkungen auf die Umwelt und die Menschen im Zusammenhang mit ihrer Geschäftstätigkeit umgeht, sie verhindert, mindert und darüber Rechenschaft ablegt (Sorgfaltspflicht)
– Ausgestaltung und Aufteilung der Aufgaben und Verantwortlichkeiten der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane des Unternehmens in Bezug auf die Ausübung der Sorgfaltspflicht
– Due-Diligence-Prozess des Unternehmens im Hinblick auf die Ermittlung der Auswirkungen, Risiken und Chancen und die Bewertung von deren Wesentlichkeit
– Prozess der Erstellung der Nachhaltigkeitsberichte

4. Rechtliche Anforderungen und Standards für die Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten
– Regelungen zur Prüfung in der Corporate Sustainability Reporting Directive der EU (CSRD)
– Nationale Vorschriften in Bezug auf die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichte, insbesondere des HGB und des EGHGB
– Bestehende Standards, die für die Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten benutzt werden können (zum Beispiel ISAE 3000 Revised)
– Erst nach endgültiger Verabschiedung: ISSA 5000 als mögliche Grundlage für die von der EU anzunehmenden Standards beziehungsweise als in der Zwischenzeit zu verwendender Standard
– Besonderheiten wie wesentliche Unterschiede zwischen Prüfung mit begrenzter Sicherheit und hinreichender Sicherheit, Berichterstattung des Nachhaltigkeitsprüfers.

Zielsetzung des Kurses

Das Ziel der Schulung zum/zur Nachhaltigkeitsprüfer*in ist es, Wirtschaftsprüfer*innen und Steuerberater*innen die notwendigen fachlichen Kenntnisse und praktischen Fähigkeiten zu vermitteln, um Nachhaltigkeitsberichte und nichtfinanzielle Informationen kompetent und gemäß den aktuellen gesetzlichen und fachlichen Anforderungen zu prüfen, aber auch die Beratungen im Bereich CSRD optimieren zu können. Die Fortbildung hat einen Umfang von 40 Stunden und entspricht den Vorgaben der WPK nach §24b WiPrPrüfV-E.

Das Schulungskonzept sieht vor, dass die Inhalte sowohl durch interaktive Webinare als auch im Rahmen eines flexiblen Selbststudiums vermittelt werden.

Durch ein neues, wachsendes Beratungsfeld werden Sie künftig Ihre Mandanten nicht nur in steuerlichen Angelegenheiten, sondern auch in der Nachhaltigkeitsberichterstattung unterstützen müssen. Wirtschaftsprüfer benötigen den Nachweis für die Registrierung im Berufsregister.

Über die Zielgruppe

Wissensstand
Anfänger
Fortgeschritten
Branchenfokus
0 – Branchenunabhängig
Teilnehmerfokus
C-Level
Nachhaltigkeitsbeauftragte
Nachhaltigkeitsberater
Wirtschaftsprüfer
Steuerberater*innen:
Für Steuerberater*innen entsteht dadurch ein neues, wachsendes Beratungsfeld. Sie werden künftig ihre Mandanten nicht nur in steuerlichen Angelegenheiten, sondern auch in der Nachhaltigkeitsberichterstattung unterstützen müssen.

Das bedeutet, dass Steuerberater sich in den kommenden Jahren umfassend fortbilden müssen, um die Berichterstattungsprozesse ihrer Mandanten zu unterstützen, mögliche Risiken im unternehmerischen Handeln zu identifizieren und gleichzeitig sicherzustellen, dass alle regulatorischen Vorgaben eingehalten werden.

Wirtschaftsprüfer*innen:
Die neuen Anforderungen betreffen aber auch insbesondere Wirtschaftsprüfer*innen, die bereits vor dem 1. Januar 2024 zugelassen oder anerkannt wurden, sowie Personen, die sich bis zum 31. Dezember 2025 im Zulassungsverfahren befinden. Diese Übergangsregelung beruht auf Artikel 14a der Abschlussprüferrichtlinie (AP RL), der sogenannten „Grandfather-Regelung.“

Bis zum 31. Dezember 2025 haben diese Personen die Möglichkeit, sich durch den Nachweis von 40 Stunden strukturierter Fortbildung im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung als Nachhaltigkeitsprüfer in das Berufsregister eintragen zu lassen.

Weiteres zur Preisgestaltung

zzgl der zum Leistungszeitraum geltenden Umsatzsteuer.

Grundvoraussetzungen für den Kurs

Es gibt keine Voraussetzungen.
Auszeichnungen nach der Prüfung
Ein wertvolles Zertifikat mit dem Titel “Sustainability-Manager*in erwartet Sie.
Über den Kursanbieter

TeleTax

Die TeleTax Akademie (TeleTax) ist ein deutscher Anbieter von steuer‑ und wirtschaftsbezogener Weiterbildung, der praxisnahe Seminare, Online‑Lehrgänge und Lernpakete speziell für Steuerberater:innen, Mitarbeitende in Kanzleien, Fachkräfte in Unternehmen und steuerliche Quereinsteiger anbietet. TeleTax hat sich darauf spezialisiert, aktuelle Entwicklungen im Steuerrecht verständlich, praxisorientiert und flexibel zu vermitteln – sei es über Live‑Online‑Seminare, On‑Demand‑Aufzeichnungen, Flatrate‑Zugänge oder berufsbegleitende Lehrgänge. Dabei stehen hochwertige Inhalte, erfahrene Referent:innen und eine unkomplizierte Nutzung im Vordergrund, um Fachwissen stets auf dem neuesten Stand zu halten.

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