Das Ziel der Schulung zum/zur Nachhaltigkeitsprüfer*in ist es, Wirtschaftsprüfer*innen und Steuerberater*innen die notwendigen fachlichen Kenntnisse und praktischen Fähigkeiten zu vermitteln, um Nachhaltigkeitsberichte und nichtfinanzielle Informationen kompetent und gemäß den aktuellen gesetzlichen und fachlichen Anforderungen zu prüfen, aber auch die Beratungen im Bereich CSRD optimieren zu können. Die Fortbildung hat einen Umfang von 40 Stunden und entspricht den Vorgaben der WPK nach §24b WiPrPrüfV-E.
Das Schulungskonzept sieht vor, dass die Inhalte sowohl durch interaktive Webinare als auch im Rahmen eines flexiblen Selbststudiums vermittelt werden.
Durch ein neues, wachsendes Beratungsfeld werden Sie künftig Ihre Mandanten nicht nur in steuerlichen Angelegenheiten, sondern auch in der Nachhaltigkeitsberichterstattung unterstützen müssen. Wirtschaftsprüfer benötigen den Nachweis für die Registrierung im Berufsregister.
Steuerberater*innen:
Für Steuerberater*innen entsteht dadurch ein neues, wachsendes Beratungsfeld. Sie werden künftig ihre Mandanten nicht nur in steuerlichen Angelegenheiten, sondern auch in der Nachhaltigkeitsberichterstattung unterstützen müssen.
Das bedeutet, dass Steuerberater sich in den kommenden Jahren umfassend fortbilden müssen, um die Berichterstattungsprozesse ihrer Mandanten zu unterstützen, mögliche Risiken im unternehmerischen Handeln zu identifizieren und gleichzeitig sicherzustellen, dass alle regulatorischen Vorgaben eingehalten werden.
Wirtschaftsprüfer*innen:
Die neuen Anforderungen betreffen aber auch insbesondere Wirtschaftsprüfer*innen, die bereits vor dem 1. Januar 2024 zugelassen oder anerkannt wurden, sowie Personen, die sich bis zum 31. Dezember 2025 im Zulassungsverfahren befinden. Diese Übergangsregelung beruht auf Artikel 14a der Abschlussprüferrichtlinie (AP RL), der sogenannten „Grandfather-Regelung.“
Bis zum 31. Dezember 2025 haben diese Personen die Möglichkeit, sich durch den Nachweis von 40 Stunden strukturierter Fortbildung im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung als Nachhaltigkeitsprüfer in das Berufsregister eintragen zu lassen.
Es gibt keine Voraussetzungen.
1. Rechtliche Anforderungen und Standards für die Aufstellung der jährlichen und konsolidierten Nachhaltigkeitsberichte
– Regelungen zur Aufstellung in der Corporate Sustainability Reporting Directive der EU (CSRD)
– Nationale Vorschriften in Bezug auf die Aufstellung der Nachhaltigkeitsberichte, insbesondere des HGB und des EGHGB
– Überblick über die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) und Inhalte wesentlicher Einzelstandards (insbesondere ESRS 1, ESRS 2 und Kerninhalte der themenspezifischen ESRS)
– Überblick über die Kerninhalte der EU-Taxonomie-Verordnung
– Besonderheiten wie Schätzungen, Wertschöpfungskette, Stakeholderkreis und ESEF
2. Nachhaltigkeitsanalyse
– Analyse der Strategie (Ist-Zustand und Zielvorstellung) und des Geschäftsmodells des Unternehmens in Bezug auf Nachhaltigkeit
– Wesentlichkeitsanalyse nach ESRS hinsichtlich finanzieller Wesentlichkeit und Wesentlichkeit der Auswirkungen (doppelte Wesentlichkeit); Begriff der Auswirkungen, Risken und Chancen (impacts, risks and opportunities – IRO)
– Übergangsplan im Bereich Klimaschutz; gegebenenfalls ergänzend Resilienzanalyse
3. Due-Diligence-Prozesse zu Nachhaltigkeitsaspekten
– Verfahren, mit denen das Unternehmen ermittelt, wie es mit den tatsächlichen und potenziellen negativen Auswirkungen auf die Umwelt und die Menschen im Zusammenhang mit ihrer Geschäftstätigkeit umgeht, sie verhindert, mindert und darüber Rechenschaft ablegt (Sorgfaltspflicht)
– Ausgestaltung und Aufteilung der Aufgaben und Verantwortlichkeiten der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane des Unternehmens in Bezug auf die Ausübung der Sorgfaltspflicht
– Due-Diligence-Prozess des Unternehmens im Hinblick auf die Ermittlung der Auswirkungen, Risiken und Chancen und die Bewertung von deren Wesentlichkeit
– Prozess der Erstellung der Nachhaltigkeitsberichte
4. Rechtliche Anforderungen und Standards für die Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten
– Regelungen zur Prüfung in der Corporate Sustainability Reporting Directive der EU (CSRD)
– Nationale Vorschriften in Bezug auf die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichte, insbesondere des HGB und des EGHGB
– Bestehende Standards, die für die Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten benutzt werden können (zum Beispiel ISAE 3000 Revised)
– Erst nach endgültiger Verabschiedung: ISSA 5000 als mögliche Grundlage für die von der EU anzunehmenden Standards beziehungsweise als in der Zwischenzeit zu verwendender Standard
– Besonderheiten wie wesentliche Unterschiede zwischen Prüfung mit begrenzter Sicherheit und hinreichender Sicherheit, Berichterstattung des Nachhaltigkeitsprüfers.
Das Experten-Team von Nexia
Als bundesweit tätige Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft bietet Nexia mittelständisch geprägten Mandanten exzellente Leistungen. Dazu zählt aktuell die Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der CSRD und den ESRS. Die Wissensvermittlung ist zentrales Element in diesem Berufsstand und insbesondere in diesem Bereich essenziell um Mandanten auf Augenhöhe zu begegnen.
Die Zusammenarbeit mit Nexia ermöglicht es der TeleTax, Ihnen dieses fundierte Wissen geballt und qualitätsgesteuert weiterzugeben. Insbesondere das ESG-Wissen und die gesammelten Erfahrungen in diesem Bereich.
Ein wertvolles Zertifikat mit dem Titel “Sustainability-Manager*in erwartet Sie.
StB: Ausgerüstet für das neue Beratungs- und Betätigungfeld: Nachhatigkeitsberichtserstattung
WP: Wirtschaftsprüfer benötigen den Nachweis für die Registrierung im Berufsregister.
Die TeleTax GmbH ist der Online-Fortbildungsanbieter der deutschen Steuerberaterverbände.
Seit unserer Gründung im Jahr 2001 haben wir uns als verlässlicher Partner etabliert und sind heute
ein fester Bestandteil im Berufsstand sowie bei steuernahen Berufsgruppen in etlichen Unternehmen.